Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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derSchorsch

Zitat von: Tota in Gestern um 09:23Noch eine Frage: Ist das überhaupt sicher, dass bei einer Klage das erst Mal ruhend gestellt wird oder kann das auch gleich anderweitig weiter gehen vor Gericht?

Zitat von: highperformer in Gestern um 09:33Natürlich ist das nicht sicher. Die Erfahrung zeigt zwar, dass es so gehandhabt wird, und der Richter an deinem zuständigen Gericht wird sicherlich auch keine Lust haben, sich unnötige Arbeit zu machen (gerade bei der Menge) und daher da auch ein größeres Interesse daran haben und das Ministerium eigentlich auch, da sonst jeder Ausnahmefall irgendwo in die Berechnung einfließen dürfte, aber nein, sicher ist es trotzdem nicht.

Besteht nicht auch die Möglichkeit, die Klage bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung zurückzuziehen?

Wenn der beklagte DH dem Ruhen nicht zustimmt, müsste das Gericht den Kläger erstmal dazu auffordern, eine detaillierte Klagebegründung einzureichen. Dafür hat der Kläger einige Monate Zeit. Dann müsste es die Unterlagen prüfen und eine Verhandlung ansetzen. Unwahrscheinlich, dass dieses Verfahren eine hohe Priorität hätte, wenn der Kläger nicht auf eine zügige Verhandlung drängt. Daher würde es vermutlich sehr sehr lange dauern bis es überhaupt einen Termin für eine Verhandlung gibt.

Bud Spencer

Vielen Dank eure Antworten und den Hinweis auf die Absetzbarkeit der Gerichtskosten.

Die 500 Euro bzw. 1000 Euro für meine Frau und mich sehe ich als gutes Investment an  8)

derSchorsch

Zitat von: Bud Spencer in Gestern um 10:01Vielen Dank eure Antworten und den Hinweis auf die Absetzbarkeit der Gerichtskosten.

Die 500 Euro bzw. 1000 Euro für meine Frau und mich sehe ich als gutes Investment an  8)

Ergänzend dazu auch noch ein Absatz von der BBB-Seite:

ZitatErfolgt die Rücknahme vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung, fallen lediglich ein Drittel der regulären Gerichtsgebühren an.

https://www.bbb-bayern.de/amtsangemessene-alimentation/



Grisupoli

⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
📲 https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x

Meier123

Klage vorhin zur Post. Ich bin gespannt, wieviel Klagen dann tatsächlich eingehen. Schade, dass man den Umweg und in Vorleistung gehen muss. Da sind dann eher die höheren Besoldungsgruppen dabei. 500 Euro Vorschuss sind auch nicht wenig Geld.

derSchorsch

Zitat von: Grisupoli in Gestern um 13:54Hatte gerade hier sehr netten telefonischen Kontakt und werde dort an der Veranstaltung teilnehmen. 😊

Sammelst du hier Fragen von Usern, die du dann vor Ort stellst?

Ich hätte gleich mal eine:

- Wie sieht es aus mit Zinsen? Wann und wie sollte man die einfordern und wie ist die Aussicht auf Erfolg? Bzw. ist hierzu in näherer Zukunft eine Rechtsprechung zu erwarten?