Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Stern1981

Zitat von: Landsknecht in Gestern um 11:59Hab mal bei meinem Anwalt nachgefragt, wenn ich Antwort bekomme poste ich es.

Deswegen ist auch der Verzicht auf Erhebung der Verjährungseinrede erforderlich. Habe ich bei der Frage des Ruhens auch ggü. der Gegenseite angebracht. Als Folge wurde dem Ruhen des Verfahrens zugestimmt und ein entsprechender Verzicht erklärt.

Kann man auch nachträglich noch machen.

Allgäuer

Mit der ganzen Verjährung ist nun evtl. meine eigentliche Frage untergegangen, daher zitiere ich mich nochmal selbst:

Zitat von: Allgäuer in Gestern um 08:57Was mich allerdings immer noch etwas verunsichert ist die Tatsache, dass der BBB eine Popularklage vor dem bay. Verfassungsgericht anstrebt. Nach meinem Verständnis wird doch durch die nicht vorhandene aA das Grundgesetz verletzt. Daher ist doch eher das BVerfG dafür zuständig?!

Tota

@Grisupoli das sind ja echt katastrophale Neuigkeiten.

Das kann doch nicht deren ernst sein! Ich hätte das bei der aktuellen BBB Info auch anders interpretiert.

Surfer

Da würde ich mal ganz gepflegt alle Beamte aufzurufen den Widerspruch für dieses Jahr per Einschreiben einzusenden, damit es den Herrschaften nicht allzu langweilig wird......

Grisupoli

‼️⚠️⚖️ Liebe Kolleginnen und Kollegen, ⚖️⚠️‼️
ich habe vor etwa vier Stunden neue Informationen erhalten die mich tatsächlich  sprachlos zurücklassen. Bisher war es so, dass man davon ausging, dass lediglich eine einmalige Klage nach Erhalt des Widerspruchsbescheides auch für die Zukunft ausreichen würde. Man ging davon aus, dass bei weiteren Widersprüchen aufgrund der bereits laufenden Klage keine weiteren Bescheide mehr durch die LfFs erlassen werden. Dies war scheinbar ein fataler Irrtum. Ich habe heute erfahren, dass durch die LfFs sehr wohl weitere Widerspruchsbescheide erlassen werden, gegen welche zur Sicherung der Ansprüche zwingend geklagt werden muss. Aufgrund dieser Informationen habe ich hierzu sofort mit meiner Rechtsanwältin Frau Dr. Sojka telefoniert. Sie bestätigte mir hier, dass nach Erhalt eines erneuten Widerspruchsbescheides zwingend erneut Klage eingereicht werden muss. Dies begründet sich offensichtlich darin, dass es sich jedes Jahr um ein fiskalisch abgeschlossenes Haushaltsjahr handelt. Einfach ausgedrückt bedeutet dies - widerspricht man jedes Jahr, ist es möglich, dass man jedes Jahr einen Bescheid erhält gegen welchen man jedes Jahr erneut klagen muss. Hierzu habe ich heute bereits telefonisch Kontakt mit dem Landesvorstand des BDK Bayern aufgenommen mit welchem ich das weitere Vorgehen abklären werde. Ich bin fassungslos, wie unser Arbeitgeber - der Freistaat Bayern - und damit die CSU - mit uns, ihren Beamten, umgeht. Man versucht hier ganz bewusst mit diesen Methoden den Schaden für den Freistaat auf dem Rücken der Beamten so klein wie möglich zu halten. Ein Vertrauensverhältnis sieht anders aus. Jeder der bisher davon ausging, dass man fair mit uns umginge sollte nun ganz deutlich sehen das er auf dem Holzweg ist.
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
📲 https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x

Grisupoli

Zitat von: Tota in Gestern um 17:02@Grisupoli das sind ja echt katastrophale Neuigkeiten.

Das kann doch nicht deren ernst sein! Ich hätte das bei der aktuellen BBB Info auch anders interpretiert.
Ich könnte im Strahl kotzen. Eigentlich müsste man alle Beamten zur Demo vor der Staatskanzlei in München aufrufen - aber mir fehlen inzwischen echt die Kapazitäten und die Zeit.
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
📲 https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x

derSchorsch

Zitat von: Grisupoli in Gestern um 17:18‼️⚠️⚖️ Liebe Kolleginnen und Kollegen, ⚖️⚠️‼️
ich habe vor etwa vier Stunden neue Informationen erhalten die mich tatsächlich  sprachlos zurücklassen. Bisher war es so, dass man davon ausging, dass lediglich eine einmalige Klage nach Erhalt des Widerspruchsbescheides auch für die Zukunft ausreichen würde. Man ging davon aus, dass bei weiteren Widersprüchen aufgrund der bereits laufenden Klage keine weiteren Bescheide mehr durch die LfFs erlassen werden. Dies war scheinbar ein fataler Irrtum. Ich habe heute erfahren, dass durch die LfFs sehr wohl weitere Widerspruchsbescheide erlassen werden, gegen welche zur Sicherung der Ansprüche zwingend geklagt werden muss. Aufgrund dieser Informationen habe ich hierzu sofort mit meiner Rechtsanwältin Frau Dr. Sojka telefoniert. Sie bestätigte mir hier, dass nach Erhalt eines erneuten Widerspruchsbescheides zwingend erneut Klage eingereicht werden muss. Dies begründet sich offensichtlich darin, dass es sich jedes Jahr um ein fiskalisch abgeschlossenes Haushaltsjahr handelt. Einfach ausgedrückt bedeutet dies - widerspricht man jedes Jahr, ist es möglich, dass man jedes Jahr einen Bescheid erhält gegen welchen man jedes Jahr erneut klagen muss. Hierzu habe ich heute bereits telefonisch Kontakt mit dem Landesvorstand des BDK Bayern aufgenommen mit welchem ich das weitere Vorgehen abklären werde. Ich bin fassungslos, wie unser Arbeitgeber - der Freistaat Bayern - und damit die CSU - mit uns, ihren Beamten, umgeht. Man versucht hier ganz bewusst mit diesen Methoden den Schaden für den Freistaat auf dem Rücken der Beamten so klein wie möglich zu halten. Ein Vertrauensverhältnis sieht anders aus. Jeder der bisher davon ausging, dass man fair mit uns umginge sollte nun ganz deutlich sehen das er auf dem Holzweg ist.

Aber war das nicht in der Vergangenheit auch schon so?
Einige habe doch hier auch davon berichtet, dass in diesen Fällen eine Klageerweiterung eine Option sein könnte.
Es scheint von Gericht zu Gericht auch unterschiedlich gehandhabt zu werden. Manche Gerichte haben separate Klage gefordert (inkl. erneutem Gerichtskostenvorschuss).
Andere Gerichte haben dem Beklagten wohl auch nahegelegt, weitere Widersprüche nicht zu bescheiden.

Wenn das Ministerium nun Vorgaben macht, dass auf jeden Fall immer Bescheide zu erlassen sind, dann wäre das wirklich bitter und durfte den Gerichten aber auch nicht gefallen!

Pumpkin76

Zitat von: derSchorsch in Gestern um 18:08Aber war das nicht in der Vergangenheit auch schon so?
Einige habe doch hier auch davon berichtet, dass in diesen Fällen eine Klageerweiterung eine Option sein könnte.
Es scheint von Gericht zu Gericht auch unterschiedlich gehandhabt zu werden. Manche Gerichte haben separate Klage gefordert (inkl. erneutem Gerichtskostenvorschuss).
Andere Gerichte haben dem Beklagten wohl auch nahegelegt, weitere Widersprüche nicht zu bescheiden.

Wenn das Ministerium nun Vorgaben macht, dass auf jeden Fall immer Bescheide zu erlassen sind, dann wäre das wirklich bitter und durfte den Gerichten aber auch nicht gefallen!

Wozu überhaupt weitere Widersprüche, anstatt einfach konsequent die Klage jedes Jahr um einen weiteren Antrag zu erweitern bzw. dem Feststellungsantrag einfach ein Kalenderjahr hinzufügen und anschließend wieder die Ruhemdstellung beantragen? Sofern der Streitwert sich nicht ändert, ist das doch kein Problem.

Grisupoli

Zitat von: Pumpkin76 in Gestern um 18:22Wozu überhaupt weitere Widersprüche, anstatt einfach konsequent die Klage jedes Jahr um einen weiteren Antrag zu erweitern bzw. dem Feststellungsantrag einfach ein Kalenderjahr hinzufügen und anschließend wieder die Ruhemdstellung beantragen? Sofern der Streitwert sich nicht ändert, ist das doch kein Problem.

Laut Frau Dr. Sojka ist es wohl in Bayern eigentlich nicht möglich eine Klage zu erweitern. Dies hängt mit dem genannten fiskalischen Jahr zusammen. Ich bin kein Jurist und und muss mich hier auf das verlassen was Frau Dr. Sojka sagt. Sie meinte aber auch, dass es hier wohl tatsächlich unterschiedliche Herangehensweisen der Gerichte gibt. Ein Richter aus Würzburg will zu Beispiel selbst verhandeln und nicht ans BVerfG abgeben. München hingegen schon. Man hat hier offensichtlich keine einheitliche Linie. Und auch bei den LfFs wird es wohl unterschiedlich beschieden. Frau Sojka meinte auch, dass sich die Bescheide der LfFs inhaltlich stark verändert haben und diese inzwischen auch mehr Begründung enthalten. Sie ist sich dennoch absolut sicher, dass der Freistaat das Verfahren verlieren wird.
Ausserdem meinte sie, dass die Gerichte inzwischen quasi jedes Jahr immer wieder prüfen ob es neue klagend Beamte gibt welche als Musterverfahren geeignet wären.Deshalb wird auch teilweise nach Klageeinreichung nach Details zu Kindern, Ehegatten Einkommen, etc. gefragt.
Das ganze ist inzwischen so kompliziert, dass ich selbst kaum noch durchsteige.
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
📲 https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x

MisterS

interessanterweise kamen die Schreiben sowohl bei meiner Frau als auch bei mir vom LfF Weiden, obwohl laut Brief Augsburg für meine Frau zuständig ist.

Beide Klagen liegen jedenfalls am Verwaltungsgericht, bin gespannt bis wann die Antworten.

Muenchner92

Servus Miteinander,

ich lese hier seit vielen Jahren still mit. Ich führe für mich und meine Frau jeweils eine Klage rückwirkend bis 2020 beim VG München. Nun macht mich deine Information, Grisupoli, etwas ratlos. Denn ich habe seit Beginn meiner Klage natürlich trotzdem jedes Jahr Widerspruch eingelegt, bisher aber keine ablehnenden Bescheide mehr erhalten. Auf Nachfrage vor einigen Jahren wurde mir vom LfF mitgeteilt, dass aufgrund der bereits laufenden Klage keine weiteren Bescheide erlassen würden. Somit konnte ich bisher logischerweise auch keine weiteren Klagen einreichen.

Widerspricht sich das inzwischen nicht alles selbst? Ich kann auch nicht mehr erkennen, wie es jetzt weitergehen soll.

derSchorsch

Zitat von: Muenchner92 in Heute um 01:11Servus Miteinander,

ich lese hier seit vielen Jahren still mit. Ich führe für mich und meine Frau jeweils eine Klage rückwirkend bis 2020 beim VG München. Nun macht mich deine Information, Grisupoli, etwas ratlos. Denn ich habe seit Beginn meiner Klage natürlich trotzdem jedes Jahr Widerspruch eingelegt, bisher aber keine ablehnenden Bescheide mehr erhalten. Auf Nachfrage vor einigen Jahren wurde mir vom LfF mitgeteilt, dass aufgrund der bereits laufenden Klage keine weiteren Bescheide erlassen würden. Somit konnte ich bisher logischerweise auch keine weiteren Klagen einreichen.

Widerspricht sich das inzwischen nicht alles selbst? Ich kann auch nicht mehr erkennen, wie es jetzt weitergehen soll.
Zitat von: Muenchner92 in Heute um 01:11Servus Miteinander,

ich lese hier seit vielen Jahren still mit. Ich führe für mich und meine Frau jeweils eine Klage rückwirkend bis 2020 beim VG München. Nun macht mich deine Information, Grisupoli, etwas ratlos. Denn ich habe seit Beginn meiner Klage natürlich trotzdem jedes Jahr Widerspruch eingelegt, bisher aber keine ablehnenden Bescheide mehr erhalten. Auf Nachfrage vor einigen Jahren wurde mir vom LfF mitgeteilt, dass aufgrund der bereits laufenden Klage keine weiteren Bescheide erlassen würden. Somit konnte ich bisher logischerweise auch keine weiteren Klagen einreichen.

Widerspricht sich das inzwischen nicht alles selbst? Ich kann auch nicht mehr erkennen, wie es jetzt weitergehen soll.

Bei mir ist es auch so.
Ich werde weiterhin Widersprüche einlegen. Sollte mal wieder ein Widerspruch ins Haus flattern, dann werde ich versuchen die Klage zu erweitern. Wenn das nicht geht, werde ich eine weitere Klage einreichen.

Seht mal das Gute an der Sache: Warum handelt der Dienstherr FS Bayern so und treibt diesen Aufwand mit der Ablehnung von 63.000 Widersprüchen? Weil ihm bewusst ist, dass er ganz schlechte Karten hat, wenn sich das Bundesverfassungsgericht mit ihm und/oder dem fiktiven Partnereinkommen beschäftigt!

derSchorsch

Zitat von: Pumpkin76 in Gestern um 18:22Wozu überhaupt weitere Widersprüche, anstatt einfach konsequent die Klage jedes Jahr um einen weiteren Antrag zu erweitern bzw. dem Feststellungsantrag einfach ein Kalenderjahr hinzufügen und anschließend wieder die Ruhemdstellung beantragen? Sofern der Streitwert sich nicht ändert, ist das doch kein Problem.

Aber hat man damit die Notwendigkeit einer zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen im jeweiligen Jahr erfüllt?
Wann im Jahr würdest du das machen? Noch im jeweils laufenden Kalenderjahr? Ohne einen Bescheid mit Rechtsbehelf in der Hand?

Allgäuer

Zitat von: derSchorsch in Heute um 05:33Bei mir ist es auch so.
Ich werde weiterhin Widersprüche einlegen. Sollte mal wieder ein Widerspruch ins Haus flattern, dann werde ich versuchen die Klage zu erweitern. Wenn das nicht geht, werde ich eine weitere Klage einreichen.

Seht mal das Gute an der Sache: Warum handelt der Dienstherr FS Bayern so und treibt diesen Aufwand mit der Ablehnung von 63.000 Widersprüchen? Weil ihm bewusst ist, dass er ganz schlechte Karten hat, wenn sich das Bundesverfassungsgericht mit ihm und/oder dem fiktiven Partnereinkommen beschäftigt!

Bei mir genau das Gleiche!

Und... volle Zustimmung - auch wenn ich mal an meinen ETF muss. Ich vermute, die Rendite ist hier höher ;)

Landsknecht

Zitat von: Grisupoli in Gestern um 18:35Laut Frau Dr. Sojka ist es wohl in Bayern eigentlich nicht möglich eine Klage zu erweitern. Dies hängt mit dem genannten fiskalischen Jahr zusammen. Ich bin kein Jurist und und muss mich hier auf das verlassen was Frau Dr. Sojka sagt. Sie meinte aber auch, dass es hier wohl tatsächlich unterschiedliche Herangehensweisen der Gerichte gibt. Ein Richter aus Würzburg will zu Beispiel selbst verhandeln und nicht ans BVerfG abgeben. München hingegen schon. Man hat hier offensichtlich keine einheitliche Linie. Und auch bei den LfFs wird es wohl unterschiedlich beschieden. Frau Sojka meinte auch, dass sich die Bescheide der LfFs inhaltlich stark verändert haben und diese inzwischen auch mehr Begründung enthalten. Sie ist sich dennoch absolut sicher, dass der Freistaat das Verfahren verlieren wird.
Ausserdem meinte sie, dass die Gerichte inzwischen quasi jedes Jahr immer wieder prüfen ob es neue klagend Beamte gibt welche als Musterverfahren geeignet wären.Deshalb wird auch teilweise nach Klageeinreichung nach Details zu Kindern, Ehegatten Einkommen, etc. gefragt.
Das ganze ist inzwischen so kompliziert, dass ich selbst kaum noch durchsteige.

Darum habe ich auch 7 Klagen laufen, da ich 7 Widerspruchsbescheide erhalten habe. Inkl. die anschließende Kündigung durch meine RSV >:(  Man will halt den Kreis derjenigen die das durchziehen möglichst gering halten..