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Wie Verbeamtung rückgängig machen? / Tarifbeschäftigt nach Verbeamtung auf Probe

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gonz81:
Hallo zusammen,

ich schreibe dies im Auftrag meiner Freundin. Sie war einige Jahre im ÖD des Bundes als Tarifbeschäftigte angestellt und hatte sich nun im Februar auf Probe verbeamten lassen, ohne die Stelle zu wechseln. Leider erhielt sie im Vorfeld unklare Auskünfte was die Eingruppierung angeht.

Nun ist sie wider erwarten auf A9 Stufe 1, vorher war sie E9c Stufe 3, beides auf 65 %. Aufgrund Risikozuschlags in den PKV'en hatte sie sich entschieden, freiwillig in der GKV zu bleiben. Unterm Strich hat sie je Monat nun über 300 € netto weniger zum Leben, als zur Zeit der Tarifbeschäftigung. Alles in allem und nach vielen Durchrechnen und dem Vergleich der Renten und Pensionsansprüche möchte sie die Verbeamtung nun dringend wieder "rückgängig" machen.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie sie wieder in ihre Tarifbeschäftigung unter Beibehaltung der Stelle zurückwechseln kann, ohne dass sie ihre Stelle verliert, also ohne dass die Stelle neu ausgeschrieben werden muss und sie sich neu darauf bewerben muss?

Organisator:
Ja. Die gibt es. Einfach den Dienstherren fragen.
Rechtliche und formelle Details dazu gibt im BBG bzw. der BLV.

Asperatus:
Die Nichtigkeit oder Rücknahme der Ernennung sind in § 13 f BBG geregelt, kommen hier aller Wahrscheinlichkeit nach jedoch nicht in Betracht. Realistisch wäre die Entlassung auf Verlangen nach § 33 BBG. Zur Frage der Rückkehr auf die TB-Stelle sollte tatsächlich das Gespräch mit der Personalverwaltung gesucht werden mangels gesetzlicher Regelungen.

Zur Frage der PKV: Schon mal über die Inanspruchnahme der Öffnungsaktion nachgedacht? https://www.pkv.de/positionen/krankenversicherung-fuer-beamtinnen-und-beamte/ Nur innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Verbeamtung möglich. Risikozuschlag max. 30%, keine Leistungsausschlüsse. Ist dies ggf. günstiger als freiwillig GKV?

Weitere Frage: Ist die Stufenfestsetzung überhaupt schon wirksam erfolgt? Vielleicht ist Stufe 1 nur vorläufig. Bei E9c Stufe 3 sollte etwas anerkannt werden können.

Auch zu bedenken: Wie ist die Beförderungssituation in der Behörde / auf der Stelle? Ist es ein gebündelter Posten? Wie realistisch schnell ist der Aufstieg in A10 und A11? Wie realistisch wäre ein Wechsel in E10 oder E11?

Zum Vergleich Rente / Pension: Wurde bedacht, dass im Alter bisherige Rentenansprüche parallel zur Pension gezahlt werden? (Anrechnung erst, wenn das Pensionshöchstniveau überschritten würde)

Ich würde mir sehr genau überlegen, das Beamtenverhältnis wieder zu verlassen.

gonz81:
Danke für Eure Antworten. Zu den Fragen:


--- Zitat von: Asperatus am 25.03.2024 16:54 --- Schon mal über die Inanspruchnahme der Öffnungsaktion nachgedacht? https://www.pkv.de/positionen/krankenversicherung-fuer-beamtinnen-und-beamte/ Nur innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Verbeamtung möglich. Risikozuschlag max. 30%, keine Leistungsausschlüsse. Ist dies ggf. günstiger als freiwillig GKV?
--- End quote ---
Ja, über alles wurde nachgedacht und aufgrund der Versorgung der Angehörigen mit besonderem Krankheitsbedarf kamen wir zum Schluss, dass die Familienversicherung der GKV tatsächlich die bessere/kostengünstigere Wahl ist.


--- Zitat von: Asperatus am 25.03.2024 16:54 ---Ist die Stufenfestsetzung überhaupt schon wirksam erfolgt? Vielleicht ist Stufe 1 nur vorläufig. Bei E9c Stufe 3 sollte etwas anerkannt werden können.
--- End quote ---
Das, sowie die Beförderungssituation, werden wir nochmal hinterfragen, aber in der Rückrechnung für den Monat März, die nun vorliegt, steht nichts von "vorläufig".

Die persönliche Situation ist, dass sie bisher nur sehr wenige Beitragsjahre in der gRV hat. Und da sie erst mit 49 Jahren verbeamtet wurde, wird es auf Mindestpension hinauslaufen und dann wird die Rente soweit ich informiert bin ja angerechnet.

clarion:
Die Rente kommt bei Mindestpension oben drauf. Angerechnet wird sie nur dann, wenn Rente plus Pension den Höchstsatz von 71,5% der zuletzt innegehabten Besoldungsgruppe überschreitet.

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht,  wie man so blauäugig in die Verbeamtung stolpert. 

Bei der Stufenfestsetzung müsste aber die als Tarifbeschäftigte zurück gelegte Zeit berücksichtigt werden. Nochmal nachkaken!

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