Frage zu Höhergruppierung bei Wechsel innerhalb des Bundeslandes

Begonnen von Markus, 28.03.2024 12:50

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Markus

Da unklar ist, ob ich an meinem aktuellen Arbeitsplatz realistische Chancen auf eine dauerhaft bessere Bezahlung habe, mache ich mir gerade Gedanken über Alternativen und habe in diesem Zuge eine Frage.

Annahme: Aktuell E10-5 nach TV-L in BW.

Wenn ich jetzt irgendwo in BW eine E12-Stelle nach TV-L antreten würde, würde ich dort in E12-5 einsteigen,
weil es ja der selbe Arbeitgeber ist (Land BW). Habe ich das richtig verstanden? Auch wenn die neue Tätigkeit mit der alten nur noch wenig zu tun hat?

Bei Wechsel in den TV-L eines anderen Bundeslandes oder TV-ÖD innerhalb BW würde ich dagegen unter Umständen bei E12-1 einsteigen; jedenfalls nicht in E12-5. Korrekt?

MoinMoin

Wenn es eine Höhergruppierung ist, dann hast du Anspruch auf eg12s5
Wenn es ein neuer Vertrag beim gleichem AG ist, dann kann es sein, dass du keinen Anspruch auf mehr als Stufe 1 hast, so wie du es bei einem Neuem AG nicht hast.
Gleichwohl dir jeder "neue" Ag ohne Probleme die Stufe 5 (Laufzeit beginnt von vorne) geben kann, musst du halt nur vorher aushandeln.


Markus

Zitat von: MoinMoin in 28.03.2024 13:17
Wenn es ein neuer Vertrag beim gleichem AG ist, dann kann es sein, dass du keinen Anspruch auf mehr als Stufe 1 hast, so wie du es bei einem Neuem AG nicht hast.
Ok, das war mir nicht klar, aber gut zu wissen. Dann wäre es wohl am einfachsten ich versuche beim jetzigen AG irgendwie eine höherwertige Tätigkeit auf Dauer zu bekommen.