Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Habe ich ein Recht auf meine BAK

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MeinerEiner:
Das mag theoretisch erst einmal einleuchtend sein, aber inwieweit gibt es diesbezüglich eine allgemeine oder spezielle Dokumentationspflicht, auf die sich der Arbeitnehmer auch beziehen kann, um den Sachverhalt zu beurteilen?

DerSchmitti:
Danke für die Antworten. In meinem Fall gibt es tatsächlich eine BAK, aber offensichtlich auch den Unwillen diese auszuhändigen, aus welchen Gründen auch immer. Mir wurde stattdessen mein Anforderungsprofil zugesendet. Ich werde daher mal einen Blick in meine Personalakte werfen.

ike:
Trick / Work Around: lasse dir ein (einfaches) Zwischenzeugnis ausstellen.
Da steht dann zumindest auch schon mal drin, was Du machst und siehst, ob dies von Deinen tatsächlichen Aufgaben abweicht.

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