Autor Thema: Regelstudienzeit, wissenschaftliche Hochschulbildung  (Read 3234 times)

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Hallo Forum,

würde mich über Hilfestellung zu folgender Verständnisfrage freuen.

Grundsätzlich wird ein Mastergrad nur dann verliehen, wenn mit dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudium auch 300 ECTS erreicht wurden. Wenn auch mit Bachelor+Master noch ECTS zu den 300 fehlen würden, können diese für die Zulassung zum Master anerkannt werden, beispielsweise durch Berufserfahrung oder indem einzelne Module mit entsprechendem ECTS-Umfang abgeschlossen werden.
Mir wurde auch mal gesagt, dass ein FH-Master nur dann dem wissenschaftlichen Hochschulstudium entspricht, wenn der Master zur Promotion berechtigt (also 300 ECTS gesamt). Jetzt habe ich hier schon etwas nachgelesen und die Sache mit den ECTS scheint nicht zu stimmen. Oder zumindest nicht bei Tarifbeschäftigten.

Im TVöD ist das doch auch etwas anders geregelt als im TV-L. Im TV-L kommt es auf die Gesamtstudienzeit an ("mehr als" 6 Semester, also 7+), im TVöD gelten die 8 Mindestsemester wegen dem Einschub "Buchst. a" nur, wenn keine Master-, sondern eine Staats-, Magister- oder Diplomprüfung abgelegt wurde?

Wenn ich den MSc mit der Masterprüfung abgeschlossen habe (kein Weiterbildungsmaster), dann erfülle ich im TVöD ohne Weiteres das Kriterium "wissenschaftliche Hochschulbildung"? Also würde ein 6-Semester-Bachelor und ein 2-Semester-Master, je an einer staatlichen Hochschule mit vier Jahren Regelstudienzeit insgesamt, ausreichen? Oder muss ich doch nachweisen, dass ich (mit Anerkennung) auf 300 ECTS komme?



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