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Ausschlussfrist für Einstufung?

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Heike32:
Hallo zusammen,

ich hatte ursprünglich die EG 8 TV-L, habe mich aber vor etwa 1,5 Jahren erfolgreich auf eine Stelle mit EG 10 beworben.

Ich wurde daraufhin von der EG 8-3 auf EG 10-3 hochgruppiert. Vor 8 Monaten ist ein Kollege in Rente gegangen und ich habe seine EG 11 Stelle bekommen. Aus EG 10-3 wurde die 11-3.

Und nun ist folgendes passiert:
Der Personalabteilung ist bei der Einstufung in EG 10 ein Fehler unterlaufen. Die EG 8-3 hätte zur 10-2 führen müssen. Und daraus würde aktuell auch nur die EG 11-2 resultieren.

Anfangs sollte ich das gesamte zu viel gezahlte Gehalt zurückzahlen. Allerdings bin ich auf die Ausschlussfrist des TV-L gestoßen und muss jetzt nur die letzen 6 Monate zurückzahlen. Zusätzlich werde ich aber auf die EG 11-2 zurückgestuft (da 10-2 zur 11-2 geführt hätte).

Gibt es denn auch solch eine Ausschlussfrist  oder ähnliches für die Einstufung? Ansonsten könnte man ja tatsächlich hingehen und sagen, dass Kollege xy mal vor 15 Jahren falsch eingestuft wurde, daraus resultieren 6 falsch Höhergruppierungen, sodass er jetzt erstmal zurückgestuft wird.

Tagelöhner:
Die Stufenfestlegung wird meines Wissens nach zu Recht rückwirkend korrigiert (bereits zurückgelegte Stufenlaufzeiten müssen dann aber auch entsprechend berücksichtigt werden).

Die 6-monatige Ausschlussfrist bezieht sich wie du ja selber festgestellt hast, nur auf gegenseitige monetäre Ansprüche.

Organisator:

--- Zitat von: Heike32 am 26.03.2024 08:42 ---Gibt es denn auch solch eine Ausschlussfrist  oder ähnliches für die Einstufung? Ansonsten könnte man ja tatsächlich hingehen und sagen, dass Kollege xy mal vor 15 Jahren falsch eingestuft wurde, daraus resultieren 6 falsch Höhergruppierungen, sodass er jetzt erstmal zurückgestuft wird.

--- End quote ---

Die Stufenzuordnung ist tariflich geregelt und kennt keine Ausschlussfrist oder Ähnliches. Die Stufenzuordnung war auch bei dir nicht falsch. lediglich der Arbeitgeber hat sich hinsichtlich seiner Rechtsmeinung zur Stufenzuordnung geirrt und diesen Fehler korrigiert.

Insofern hast du richtig Glück gehabt, aufgrund eines Irrtums deines Arbeitgebers zu viel Geld bekommen zu haben und nur einen Teil erstatten zu müssen.

Fragmon:

--- Zitat von: Heike32 am 26.03.2024 08:42 ---Gibt es denn auch solch eine Ausschlussfrist  oder ähnliches für die Einstufung? Ansonsten könnte man ja tatsächlich hingehen und sagen, dass Kollege xy mal vor 15 Jahren falsch eingestuft wurde, daraus resultieren 6 falsch Höhergruppierungen, sodass er jetzt erstmal zurückgestuft wird.

--- End quote ---

Du wärst doch ggf. auch froh eine Möglichkeit zu haben wenn du nach 10 Jahren feststellst, dass du ein Entgelt aufgrund falscher Entgeltgruppe erhältst.

Ein Arbeitsverhältnis ist auf Augenhöhe und somit gleiches Recht für alle.

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