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Frage zur Praxis von Stellenausschreibungen im ÖD - Erneute Ausschreibung

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Suka:
Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zur Praxis von Stellenausschreibungen im ÖD und freue mich, falls es hier jemanden mit Erfahrungen dazu gibt. Eine sehr spezifische Stellenausschreibung, auf die ich mich beworben hatte, wurde nach ca. vier Wochen und Absage ohne relevante Informationen, was die Absage oder eine Entscheidung für einen andere / n Bewerber / Besetzung betrifft, erneut mit - um eine höhere Entgeltgruppe - sowie minimal veränderter bzw. angepasster „Funktionsbezeichnung“ neu ausgeschrieben. Alles andere in der Stellenaus-/-beschreibung blieb gleich. Nun habe ich mich erneut und „noch detaillierter“ darauf beworben, da meine Qualifikationen und Berufserfahrungen zur Beschreibung sicher passen, falls sich nicht  „Der Top-Kandidat“ darauf bewirbt.

Macht eine erneute Bewerbung in so einem Falle überhaupt Sinn? Oder lässt diese erneute Ausschreibung eher nicht darauf bzw. auf was sonst schließen?

Danke euch! VG

Tagelöhner:
Ich würde daraus schließen, dass es einen Wunschkandidaten gibt, der für das ursprünglich gebotene Gehalt bzw. die ausgeschriebene Funktion nicht kommt oder der Arbeitgeber die höhere Entgeltgruppe mit höherer verbundener Funktion verknüpfen muss, um sie zu rechtfertigen. Daher wird nun erneut ausgeschrieben, so dass sich der Wunschkandidat (nochmals) darauf bewerben kann.

Deine Chancen würde ich daher als eher gering einstufen, aber bewerben kostet ja fast nichts. Falls der Wunschkandidat absagt und Du im Auswahlverfahren dann nachrücken würdest, sie dich aber definitiv nicht einstellen wollen, werden sie schon Wege finden um das Auswahlverfahren rechtsicher abzubrechen.

MoinMoin:
Ich würde daraus schließen, dass es nicht genügend Bewerber gab und / oder man doch erkannt hat dass die Ausschreibung nicht 100%ig war

Suka:
Falls es so wäre, gibt dann mit erneuter Bewerbung „Chancen“ oder würde das Verfahren dann wieder abgebrochen, weil es zu wenig Bewerber gab? Wie oft kann denn ein in Verfahren aus diesem Grund oder generell abgebrochen werden?

Organisator:

--- Zitat von: Suka am 27.03.2024 10:14 ---Falls es so wäre, gibt dann mit erneuter Bewerbung „Chancen“ oder würde das Verfahren dann wieder abgebrochen, weil es zu wenig Bewerber gab? Wie oft kann denn ein in Verfahren aus diesem Grund oder generell abgebrochen werden?

--- End quote ---

1. von außen nicht zu beurteilen
2. beliebig oft

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