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Beihilfe Abzüge nach § 48 BBhV

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Versuch:

--- Zitat von: Hortensie am 25.05.2024 14:00 ---Hallo in die Runde,

ich bin zwar pensionierte Landesbeamtin in BW aber meine Frage kann hier vielleicht dennoch jemand beantworten:
Es geht mir um Fahrkostenerstattungen, die es bei den meisten Beihilfegesetzen in einem bestimmten meist kleinem Rahmen gibt.
Die Beihilfe kürzt bei mir schon immer 30 % (früher 50%) auch bei den Fahrkosten.

Da aber die PKV nur bei "Gehunfähigkeit" Fahrkosten leistet, also im Normalfall dann keine Fahrkosten erstattet, frage ich nun,
ob die Beihilfe hier 100 % zu zahlen hätte
oder
ob ich mir eine andere PKV hätte suchen müssen, die genauso viel erstattet wie die Beihilfestelle.

Welche Erfahrungen oder Meinungen gibt es hier in der Runde dazu?

--- End quote ---

Für was erhälst du Fahrkostenersatz?
Und wie machst du das geltend?

Hortensie:

--- Zitat von: Versuch am 25.05.2024 14:10 ---
--- Zitat von: Hortensie am 25.05.2024 14:00 ---Hallo in die Runde,

ich bin zwar pensionierte Landesbeamtin in BW aber meine Frage kann hier vielleicht dennoch jemand beantworten:
Es geht mir um Fahrkostenerstattungen, die es bei den meisten Beihilfegesetzen in einem bestimmten meist kleinem Rahmen gibt.
Die Beihilfe kürzt bei mir schon immer 30 % (früher 50%) auch bei den Fahrkosten.

Da aber die PKV nur bei "Gehunfähigkeit" Fahrkosten leistet, also im Normalfall dann keine Fahrkosten erstattet, frage ich nun,
ob die Beihilfe hier 100 % zu zahlen hätte
oder
ob ich mir eine andere PKV hätte suchen müssen, die genauso viel erstattet wie die Beihilfestelle.

Welche Erfahrungen oder Meinungen gibt es hier in der Runde dazu?

--- End quote ---

Für was erhälst du Fahrkostenersatz?
Und wie machst du das geltend?

--- End quote ---

In BW gibt es bei der Beihilfe für solche Fahrten Fahrkostenersatzansprüche, wenn der Behandlungsort außerhalb von 30 km zum Wohnort liegt und es sich um die nächstgelegene Behandlungsmöglichkeit handelt.
Letzteres will die Beihilfestelle immer durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen haben (was aber nicht im Wortlaut der BVO zu finden ist).
Ich habe 2 seltene u. schwere Erkrankungen u. da ist jeder Facharzt, der sich damit auskennt, nicht im Nahbereich von 30 km.

Ich mache die Fahrkosten bei der Einreichung der jeweiligen Arztrechnung bei der Beihilfe geltend. Noch mit dem Pkw mit 30 Ct. pro Km. Wegen Problemen beim Gehen kann ich bald nicht mehr selbst mit dem Pkw fahren, weil der Weg vom Parkhaus zum Arzt dann das Problem ist.

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