Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Neue Eingruppierung selber Arbeitgeber welche Stufe

(1/2) > >>

LinaxX:
Hallo,
Ich habe nebenberuflich den Erzieher gemacht. Nun werde ich dadurch in S8a eingestuft. Allerdings wollen sie mich nun in S8a Stufe 2 eingruppieren. Vorher war ich in S3 Stufe 4. Es bleibt derselbe Arbeitgeber und dieselbe Tätigkeit. Sollte ich dann nicht meine Stufe behalten?Also dann S8a Stufe 4?

MoinMoin:
Ja es wird stufengleich höhergruppiert.
Es sieht allerdings anders aus, wenn man einen komplett neuen Arbeitsvertrag macht und der alt Vertrag komplett abgegolten wurde.

LinaxX:
Vielen Dank schon mal für die Antwort. Ne,einen neuen Arbeitsvertrag bekomme ich nicht nur eine Ergänzung zu meinem bisherigen Vertrag, indem die eingruppierung und Stufe steht. Gibt es dazu irgendeinen Paragraphen,worin das festgeschrieben steht?

MoinMoin:
Ja, §17 Absatz 4

PiA:
... TVöD

War bei mir auch so, wollte erst niemand etwas von wissen (damals war sogar erst noch Stufe 1 im Gespräch, weil den PiAs das Berufspraktikum erst seit 2022 TV-lich anerkannt wird), hat dann aber "anstandslos" funktioniert - aus S2 Stufe 5 nach 2 Jahren und 10 Monaten Sonderurlaub für die "PiA" in S8a Stufe 5.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version