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BEM Arbeitszeit pro Woche/ Krankengeldzuschuss

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Sandra27:
Guten Morgen ihr Lieben,
ich arbeite im ÖD und befinde mich aktuell aufgrund eines Apoplex im Krankenstand. Ab 8. April beginne ich mit der BEM. Das Gespräch war am 25.03. Leider habe ich aufgrund Unsicherheit nicht gefragt an wievielten Tagen pro Woche ich während der BEM arbeiten muss. Regulär arbeite ich  70% pro Monat, 3 Dienste pro Woche im Wechsel zwischen Tagdienste und Nachtbereitschaft. Kann mir jemand sagen an wievielten Tagen ich bei dem Arbeitsumfang im BEM arbeiten muss? Geplant sind 8 Wochen stufenweise Wiedereingliederung jeweils 2 Wochen mit 2 Stunden, 4, 6 und dann die volle Arbeitsleistung. Vielen Dank für eure Antworten.

Eine weitere Frage kommt mir gerade noch in den Sinn: Wie funktioniert das eigentlich mit dem Krankengeldzuschuss? Bekomm ich den automatisch ohne mein Zutun? Bis jetzt habe ich noch nichts bekommen. Oder muss ich da was in die Wege leiten? AU seit 15.12.23, Krankengeld seit 30.01.24. Ich danke auch hier für hilfreiche Antworten.

Liebe Grüße Sandra

Candide die Optimistische:
zum BEM kann ich nichts sagen, aber der KGZ ist eine tarifliche Leistung und daher ohne Antrag auszuzahlen. Der Arbeitgeber braucht halt die Daten der Krankenversicherung (Krankengeldhöhe). Ich würde mal bei der Bezügestelle nachfragen, ob alle Daten vorhanden sind. Manchmal hängt es auch an der Frage, ob Vorerkrankungen bestehen, wenn z. B. AU-Bescheinigungen fehlen. Das weiß aber Deine Entgeltstelle am besten.

edit:
natürlich nur, wenn für Dich ein Tarifvertrag gilt, der einen KGZ vorsieht :)

Sandra27:
Vielen Dank für die Antwort. Ich dachte das mit der KGZ gilt immer im TVÖD.
Ich habe di Märzlohbavrechnung bekommen warum auch immer. Da war kein KGZ drauf im Gegenteil es stand ein Minusbetrag drauf. Und die VWL wird auch nicht mehr komplett  gezahlt, muss ich die Differenz selbst tragen?

Candide die Optimistische:
wir sind hier nicht in der TVöD-Abteilung des Forums, deshalb war ja nicht klar, was bei Dir gilt. Der ÖD hat viele Verträge ^^
Außerdem könnte es auch sein, dass wegen anderer Punkte kein KGZ zusteht (z. B. geringfügige Beschäftigung oder Erreichen des Regelaltersgrenze/Rente); KGZ gibt es auch nur, wenn ein Krankengeldanspruch grundsätzlich besteht.
Der Arbeitgeberanteil der VWL ist weiterzuzahlen.
Ich würde an Deiner Stelle wirklich bei der Bezügestelle anrufen und nachfragen, was los ist.

Sandra27:
Ja geh ich bitte um Entschuldigung ich kenne mich mit dem Forum nicht aus. 🙈🙈🙈 ich arbeite nicht geringfügig sondern 70% Teilzeit. Desweiteren hab ich grad nachgeschaut, ich bekomme 4,96 Euro von 40 Euro VWL. Das bd jetzt?

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