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Höhe Abschläge Rente

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PiA:
@MoinMoin:

Zu den fünf Jahren: keine Ahnung.

Zum ALG I:
Das kommt drauf an, denn das Risiko, dass die Arbeitszeit geplant um zwei ALG-I-Jahre verkürzt werden, hat der Gesetzgeber "gerochen":

--- Zitat ---
Zählen Arbeits­losen­zeiten für die abschlags­freie Frührente nach 45 Versicherungs­jahren?

Teil­weise ja. Um ohne Kürzungen, also Abschläge, früher in Rente gehen zu können, müssen Sie mindestens auf 45 Versicherungs­jahre kommen. Zu diesen Jahren zählen neben Zeiten aus sozial­versicherungs­pflichtiger Beschäftigung auch Zeiten, in denen Sie Arbeits­losengeld 1 beziehen.

Allerdings – und das ist wichtig für ältere Versicherte – gilt das uneinge­schränkt nur bis zwei Jahre vor Renten­beginn. Danach zählt ein ALG-1-Bezug nur dann noch als Versicherungs­zeit, wenn Sie arbeitslos werden, weil Ihr Arbeit­geber Insolvenz anmelden muss oder das Geschäft aufgegeben hat.

Arbeits­losig­keit aus anderen Gründen und auch der Bezug von Arbeits­losengeld 2 zählt dann nicht mehr für eine abschlags­freie Frührente mit.

Quelle: https://www.test.de/rentenversicherung-5156247-5904205

--- End quote ---

VFA West:

--- Zitat von: MoinMoin am 27.03.2024 16:28 ---
--- Zitat von: VFA West am 27.03.2024 14:42 ---Kannst du nicht nach 45 Jahren ohne Abschläge gehen? Die letzten Jahre irgendwie mit Teilzeit oder Altersteilzeit/Sabbatical oder ALG I überbrücken?

--- End quote ---
45 Jahre ist nicht korrekt, 45 Jahre SV pflichtige Jahre ist doch das Kriterium.

Das können leider die Menschen mit Studium idR nicht erreichen, denn wer hat sein Studium schon mit 21 fertig.

Zählt ALG I zu den SV Zeiten?

--- End quote ---

Damit meinte ich ja 45 SV-pflichtige Jahre. :D welche Jahre sollte ich sonst gemeint haben?

VFA West:
Wer mit 62 Jahren und 18% Abzügen gehen darf, würde mich jetzt aber auch interessieren.

MoinMoin:

--- Zitat von: VFA West am 27.03.2024 17:54 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 27.03.2024 16:28 ---
--- Zitat von: VFA West am 27.03.2024 14:42 ---Kannst du nicht nach 45 Jahren ohne Abschläge gehen? Die letzten Jahre irgendwie mit Teilzeit oder Altersteilzeit/Sabbatical oder ALG I überbrücken?

--- End quote ---
45 Jahre ist nicht korrekt, 45 Jahre SV pflichtige Jahre ist doch das Kriterium.

Das können leider die Menschen mit Studium idR nicht erreichen, denn wer hat sein Studium schon mit 21 fertig.

Zählt ALG I zu den SV Zeiten?

--- End quote ---

Damit meinte ich ja 45 SV-pflichtige Jahre. :D welche Jahre sollte ich sonst gemeint haben?

--- End quote ---
Ich war wegen der Sabbatical und ALG I als Überbrückung irritiert.

Alphonso:

--- Zitat von: MoinMoin am 27.03.2024 16:28 ---
--- Zitat von: VFA West am 27.03.2024 14:42 ---Kannst du nicht nach 45 Jahren ohne Abschläge gehen? Die letzten Jahre irgendwie mit Teilzeit oder Altersteilzeit/Sabbatical oder ALG I überbrücken?

--- End quote ---
45 Jahre ist nicht korrekt, 45 Jahre SV pflichtige Jahre ist doch das Kriterium.

Das können leider die Menschen mit Studium idR nicht erreichen, denn wer hat sein Studium schon mit 21 fertig.

Zählt ALG I zu den SV Zeiten?

--- End quote ---

Doch, das geht auch mit Studium. Ich habe mich als Werkstudent im Studium freiwillig rentenversichern lassen, damit ich diese Beitragsjahre sicher habe. Spielt nun nicht mehr die große Rolle, da ich nun Beamter bin, aber als TBler wäre das schon praktisch gewesen.

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