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Höhe Abschläge Rente
PiA:
@MoinMoin:
Zu den fünf Jahren: keine Ahnung.
Zum ALG I:
Das kommt drauf an, denn das Risiko, dass die Arbeitszeit geplant um zwei ALG-I-Jahre verkürzt werden, hat der Gesetzgeber "gerochen":
--- Zitat ---
Zählen Arbeitslosenzeiten für die abschlagsfreie Frührente nach 45 Versicherungsjahren?
Teilweise ja. Um ohne Kürzungen, also Abschläge, früher in Rente gehen zu können, müssen Sie mindestens auf 45 Versicherungsjahre kommen. Zu diesen Jahren zählen neben Zeiten aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auch Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen.
Allerdings – und das ist wichtig für ältere Versicherte – gilt das uneingeschränkt nur bis zwei Jahre vor Rentenbeginn. Danach zählt ein ALG-1-Bezug nur dann noch als Versicherungszeit, wenn Sie arbeitslos werden, weil Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss oder das Geschäft aufgegeben hat.
Arbeitslosigkeit aus anderen Gründen und auch der Bezug von Arbeitslosengeld 2 zählt dann nicht mehr für eine abschlagsfreie Frührente mit.
Quelle: https://www.test.de/rentenversicherung-5156247-5904205
--- End quote ---
VFA West:
--- Zitat von: MoinMoin am 27.03.2024 16:28 ---
--- Zitat von: VFA West am 27.03.2024 14:42 ---Kannst du nicht nach 45 Jahren ohne Abschläge gehen? Die letzten Jahre irgendwie mit Teilzeit oder Altersteilzeit/Sabbatical oder ALG I überbrücken?
--- End quote ---
45 Jahre ist nicht korrekt, 45 Jahre SV pflichtige Jahre ist doch das Kriterium.
Das können leider die Menschen mit Studium idR nicht erreichen, denn wer hat sein Studium schon mit 21 fertig.
Zählt ALG I zu den SV Zeiten?
--- End quote ---
Damit meinte ich ja 45 SV-pflichtige Jahre. :D welche Jahre sollte ich sonst gemeint haben?
VFA West:
Wer mit 62 Jahren und 18% Abzügen gehen darf, würde mich jetzt aber auch interessieren.
MoinMoin:
--- Zitat von: VFA West am 27.03.2024 17:54 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 27.03.2024 16:28 ---
--- Zitat von: VFA West am 27.03.2024 14:42 ---Kannst du nicht nach 45 Jahren ohne Abschläge gehen? Die letzten Jahre irgendwie mit Teilzeit oder Altersteilzeit/Sabbatical oder ALG I überbrücken?
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45 Jahre ist nicht korrekt, 45 Jahre SV pflichtige Jahre ist doch das Kriterium.
Das können leider die Menschen mit Studium idR nicht erreichen, denn wer hat sein Studium schon mit 21 fertig.
Zählt ALG I zu den SV Zeiten?
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Damit meinte ich ja 45 SV-pflichtige Jahre. :D welche Jahre sollte ich sonst gemeint haben?
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Ich war wegen der Sabbatical und ALG I als Überbrückung irritiert.
Alphonso:
--- Zitat von: MoinMoin am 27.03.2024 16:28 ---
--- Zitat von: VFA West am 27.03.2024 14:42 ---Kannst du nicht nach 45 Jahren ohne Abschläge gehen? Die letzten Jahre irgendwie mit Teilzeit oder Altersteilzeit/Sabbatical oder ALG I überbrücken?
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45 Jahre ist nicht korrekt, 45 Jahre SV pflichtige Jahre ist doch das Kriterium.
Das können leider die Menschen mit Studium idR nicht erreichen, denn wer hat sein Studium schon mit 21 fertig.
Zählt ALG I zu den SV Zeiten?
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Doch, das geht auch mit Studium. Ich habe mich als Werkstudent im Studium freiwillig rentenversichern lassen, damit ich diese Beitragsjahre sicher habe. Spielt nun nicht mehr die große Rolle, da ich nun Beamter bin, aber als TBler wäre das schon praktisch gewesen.
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