Autor Thema: Mitnahme Urlaub von vor Elternzeit  (Read 1381 times)

Faith23

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Mitnahme Urlaub von vor Elternzeit
« am: 21.04.2024 19:04 »
Hallo,
laut § 17 BEEG "hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren".
Ich hatte bis Anfang diesen Jahres Elternzeit, seit 2023 habe ich wieder in Teilzeit in Elternzeit gearbeitet und nach der Elternzeit Vollzeit. Muss ich meinen Resturlaub von vor der Elternzeit nun dieses Jahr nehmen, weil ich 2023 schon wieder in Teilzeit gearbeitet habe oder gilt tatsächlich der Zeitpunkt nach der Elternzeit, also muss der Urlaub noch in 2025 übertragen werden?
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.

Cico1901

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Antw:Mitnahme Urlaub von vor Elternzeit
« Antwort #1 am: 06.05.2024 11:06 »
Zu dem Thema hätte ich auch noch eine Frage, wo ich noch nicht so Recht eine Antwort finden konnte:

Wenn ich 5 Tage Resturlaub von einer Vollzeitstelle mit in die Elternzeit hinein nehme, dann aber nach der Rückkehr aus der Elternzeit in Teilzeit nur noch halbe Tage arbeite: Sind dann aus den 5 "Vollzeit-Urlaubstagen" nach der Rückkehr automatisch 5 "Teilzeit-Urlaubstage" geworden?

Schokokeks

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Antw:Mitnahme Urlaub von vor Elternzeit
« Antwort #2 am: 06.05.2024 13:03 »
Hallo,

Was steht in der aussagekräftigen DV?

... 5 "Teilzeit-Urlaubstage" ...?

Was sollen Teilzeit-Urlaubstage sein?

Cico1901

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Antw:Mitnahme Urlaub von vor Elternzeit
« Antwort #3 am: 06.05.2024 14:07 »
Was sollen Teilzeit-Urlaubstage sein?

Wenn ich in Elternzeit gehe, habe ich noch einen bestehenden Anspruch auf 5 Vollzeit-Urlaubstage, somit quasi auf eine Lohnfortzahlung von 39 Std.

Sofern ich direkt nach der Elternzeit mit 50% wieder beginne wären diese Urlaubstage, sofern diese einfach weiterhin als 5 Resturlaubstage gelten, nur noch 19,5 Stunden "wert". Und somit halt 5 "Teilzeit-Urlaubstage".

Schokokeks

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Antw:Mitnahme Urlaub von vor Elternzeit
« Antwort #4 am: 06.05.2024 14:52 »
Ein Tag ist per Definition ein Tag, die Verdopplung des Anspruchs Wunschdenken

MoinMoin

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Antw:Mitnahme Urlaub von vor Elternzeit
« Antwort #5 am: 06.05.2024 14:56 »
Ein Tag ist ein Tag korrekt.
Aber die Bezahlung für diesen Tag muss in der Höher erfolgen, wie er erworben wurde.
Also die Lohnzahlung für einen in VZ erworbenen Urlaubstag muss mit VZ Geld bezahlt werden.

Cico1901

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Antw:Mitnahme Urlaub von vor Elternzeit
« Antwort #6 am: 06.05.2024 15:47 »
Ein Tag ist ein Tag korrekt.
Aber die Bezahlung für diesen Tag muss in der Höher erfolgen, wie er erworben wurde.
Also die Lohnzahlung für einen in VZ erworbenen Urlaubstag muss mit VZ Geld bezahlt werden.

Danke, so hätte ich mir das auch gedacht.

Wie wird denn sowas in die Praxis umgesetzt? Bekommt man dann zusätzlich zu dem Urlaubstag die Differenz vergütet? Wird die Differenz an Stunden auf ein Stundenkonto geschrieben?

ich1974

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Antw:Mitnahme Urlaub von vor Elternzeit
« Antwort #7 am: 06.05.2024 16:37 »
Deine Personalstelle muss Dir diese R Tage als 39 Stunden Woche vergüten. Am besten im Anschluss an die Elternzeit diesen Urlaub gleich nehmen und als 39 Stunden sprich Vollzeit vergüten lassen. Im Anschluss an diese 5 Tage dann einfach Teilzeit arbeiten.