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Schwangerschaft Neueinstellung TVöD

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ultranoob:
Hallo zusammen,

seit geraumer Zeit bin ich stiller Mitleser der Beiträge (v. a. von Swen) des Forums und finde den Austausch echt klasse, zumal sie mich als Landesbeamten teils auch tangieren  ;D

Da ich nun selbst ein Anliegen habe, habe ich dies zum Anlass genommen, mich hier anzumelden.

Anliegen:

Seit gestern wissen meine Frau und ich, dass wir Nachwuchs erwarten. Nun ist es so, dass sie eine (gute bis sehr gute) Chance hätte, eine Stelle bei der Stadt zu bekommen (Ausschreibung läuft noch; ich gehe von einer Einstellung zum 01.06. aus).

1.) Gehe ich recht in der Annahme, die Schwangerschaft vor einer möglichen Vertragsunterzeichnung nicht zu thematisieren?
2.) Wenn ja, wann sollte die Schwangerschaft dem Dienstherrn mitgeteilt werden?
3.) Der Geburtstermin würde ca. auf einen Monat vor Ende der Probezeit fallen. Was macht das generell mit der Probezeit; würde diese nach der Elternzeit weiterlaufen? Könnte der Dienstherr "sauer" auf meine Frau sein und sie nach der Elternzeit (mit vorgeschobenen Gründen) entlassen?
4.) Ist in Anbetracht der oben geschilderten Situation von einer Bewerbung bei der Stadt abzuraten?

Ich hoffe, ihr könnt mir bzw. uns ein wenig weiterhelfen. Ggf. gibt es Personen, die eine ähnliche Situation "gemeistert" haben...

Badener:
Probezeit sind max. 6 Monate, von denen deine Frau 2,5 Monate "ausfallen" würde.

Wie der AG damit umgeht ist schwer zu sagen. Begeistert, wird aber niemand sein.

Weitere Frage ist wie das Team bzw. die Kollegen die Sache aufnehmen. Da muss man mit entsprechenden Reaktionen, auch dann zum Wiedereinstieg nach der Elternzeit, umgehen können.

MarieH:
1.) Ich würde die Schwangerschaft nicht thematisieren.

2.) Nach Dienstantritt, am besten am 1. Arbeitstag, weil

3.) bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag dann auch während der Probezeit Kündigungsschutz besteht.

Wir hatten dies hier schon häufiger. In der ersten Woche Schwangerschaft mitgeteilt, teilweise sogar direkt ins Beschäftigungsverbot. Probezeitkündigung ist dann nicht mehr möglich.

4.) Definitiv nicht. Weshalb sollte von einer Bewerbung abgesehen werden?

ultranoob:
Vielen Dank soweit für die Antworten :)

Meine Frau ist diesbezüglich der skeptische Part - auch wegen ihres Gewissens. Ich bin ähnlich - wie Marie - der Auffassung, dass es dem Arbeitgeber relativ egal sein kann, da meine Frau nach der Elternzeit eh noch über 30 Jahre arbeiten muss und Mutterschutz + Elternzeit dann nur einen verschwindend geringen Anteil in Relation ausmachen; zumal meine Frau die Stelle im öD auch nicht als Übergangslösung ansehen würde.

@Marie: Würde denn die Probezeit nach der Elternzeit weitergeführt werden und wäre dann noch eine Probezeitkündigung möglich?

Saggse:

--- Zitat von: ultranoob am 27.03.2024 20:50 ---Meine Frau ist diesbezüglich der skeptische Part - auch wegen ihres Gewissens.
--- End quote ---
Anlass für ein schlechtes Gewissen würde ich nur sehen, wenn Sie ihre Arbeitsleistung derart schlecht einschätzt, dass sie die Schwangerschaft "missbraucht", um eine ansonsten überwiegend wahrscheinliche und begründete Kündigung innerhalb der Probezeit zu verhindern.


--- Zitat ---Ich bin ähnlich - wie Marie - der Auffassung, dass es dem Arbeitgeber relativ egal sein kann, da meine Frau nach der Elternzeit eh noch über 30 Jahre arbeiten muss und Mutterschutz + Elternzeit dann nur einen verschwindend geringen Anteil in Relation ausmachen; zumal meine Frau die Stelle im öD auch nicht als Übergangslösung ansehen würde.
--- End quote ---
Ich glaube nicht, dass sie die - ohnehin bedeutungslosen - Befindlichkeiten des Arbeitgebers von denen im Falle einer späteren Schwangerschaft unterscheiden. Frauen in einem gewissen Alter werden nun mal hin und wieder schwanger und genießen dann einen gewissen gesetzlichen Schutz. Der Arbeitgeber hat da schlicht nix zu melden.


--- Zitat ---@Marie: Würde denn die Probezeit nach der Elternzeit weitergeführt werden und wäre dann noch eine Probezeitkündigung möglich?

--- End quote ---
Nein, das Arbeitsverhältnis ruht - die Probezeit nicht. (Im Beamtenverhältnis gelten andere Regeln, aber darum geht es ja hier nicht..)

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