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Wird passives Einkommen bei Pension angerechnet?

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Asperatus:

--- Zitat von: DrStrange am 28.03.2024 16:57 ---Hallo,

vielleicht gibts schon eine Thread dazu, dann bin ich für einen Link dankbar.
Was mich umtreibt ist die Frage, ob passive Einkommen (Immobilien und Ausschüttungen aus Aktien) bei der Pension angerechnet werden und diese dann gemindert wird.
Aufgrund der Diskussion, dass man fürs Alter extra was sparen soll, habe ich mir Gedanken gemacht. Angenommen, man erreicht ein passives Einkommen, welches die zustehende Pension übersteigt, gibt es dann Abzüge bei der Pension oder kann ich munter sparen/anlegen/investieren und die Pension wird dennoch in voller Höhe ausbezahlt?

--- End quote ---

Die Regelungen zur Anrechnung des Ruhegehalts bei verschiedenen Konstellationen finden sich in §§ 53 ff. BeamtVG. Versorgungsbezüge können bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit sowie aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft gekürzt werden. Im Umkehrschluss sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte nach § 22 EStG nicht anrechenbar.

Vorsicht wäre aus meiner Sicht bei bestimmten Anlageformen, die als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft gelten. Zum Beispiel zählen Einkommen aus Private Equity Fonds oder Stillen Beteiligungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Auch wäre es denkbar, sein Immobilieneigentum als Gewerbebetrieb zu organisieren. Hier sollten die evtl. steuerrechtlichten Vorteile mit evtl. Nachteilen bei der Anrechung auf die Pension abgewogen werden.

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