Lehrgang besucht - Zusätzliche Arbeit wird zu viel

Begonnen von thebiba, 21.04.2024 19:09

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thebiba

Hallo.

Letztes Jahr wurde ich durch meinen Arbeitgeber auf einen Lehrgang geschickt, um anschließend wiederkehrend die Leitern in meinem Bereich prüfen zu dürfen.
Anfangs war ich skeptisch und wollte eigentlich ablehnen, was ich jetzt im Nachhinein auch hätte machen sollen.
Dennoch habe ich den Kurs besucht. Der Kurs hat einen Tag gedauert. Es gab hierzu keine schriftlichen Vereinbarungen.

Nun soll ich in mehreren Bereichen, zusätzlich zur eigentlichen Arbeit für die ich da bin, die Leitern Prüfen.
Das möchte ich allerdings nicht.

Kann mir das, wenn ich die Prüfungen in Zukunft gänzlich ablehne, z. B. als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden ?
Wie gesagt, es gab keine schriftlichen Vereinbarungen o. Ä.

Wie beurteilt ihr die Lage ?

Tagelöhner

Ja kann es, da dir der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechtes nach billigem Ermessen neue Tätigkeiten zuweisen darf, solange diese nicht eingruppierungsrelevant sind bzw. den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe entsprechen, in die du gemäß den dir übertragenen und nicht zur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert bist.

Es gibt kein "zuviel" an Arbeit. Wenn das Arbeitspensum tatsächlich nicht mehr leistbar ist, forderst du deinen Arbeitgeber dazu auf, dir mitzuteilen, welche Aufgaben Priorität haben und welche nicht.
Nur mit ausgeprägtem Humorsinn weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

thebiba

Vielen Dank für die Einschätzung.

Bedarf es hierfür einer schriftlichen Beauftragung durch den Arbeitgeber ?
Ohne Schriftstück weiß ich ja nicht, wo überall zu prüfen ist.

clarion

Wenn der AG der Meinung ist, Du müsstest die Leitern prüfen, dann bleibt weniger Zeit für Anderes. Wenn Du mehr Arbeit hast als Du schaffen kannst,  dann ist dieses anzuzeigen. Zudem musst Du um Anweisung bitten, welche Deiner Aufgaben Priorität zu bearbeiten hast,

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass ihr so viele Leitern habt,  dass Du gerechnet auf das Jahr nennenswerte Stundenkontingente dafür aufwenden musst.

Organisator

Zitat von: thebiba in 21.04.2024 19:24
Vielen Dank für die Einschätzung.

Bedarf es hierfür einer schriftlichen Beauftragung durch den Arbeitgeber ?
Ohne Schriftstück weiß ich ja nicht, wo überall zu prüfen ist.

Nein, Anweisungen müssen nicht schriftlich erteilt werden. Weitern könnten die Anweisung auch beinhalten, die Standorte der Leitern zu ermitteln, zu dokumentieren und dann zu prüfen.

Das Ablehnen solcher (neuen) Aufgaben bzw. den Besuch dafür notwendiger Lehrgänge wäre vertragswidrig unter den von Tagelöhner genannten Voraussetzungen.

TV-Ler

Zitat von: thebiba in 21.04.2024 19:24
Ohne Schriftstück weiß ich ja nicht, wo überall zu prüfen ist.
Wo ist das Problem?
Wenn du nicht vorab weißt, wo in deinem Betrieb überall Leitern zu prüfen sind, weil dein AG dir das nicht mitgeteilt hat, musst du dich halt orientieren. Sprich, du gehst erstmal durch alle Abteilungen und fragst freundlich nach, ob Leitern vorhanden sind.  8)