Ganz genau, so ist es. Du hättest bereits vorher die Möglichkeit gehabt, durch Ablegegung einer Werkprüfung in Entgeltgruppe 5 höhergruppiert zu werden. Nach neun Jahren in Entgeltgruppe 4 gilt die Werkprüfung jedoch automatisch als abgelegt und bestanden, so dass eine Höhergruppierung in Entgeltgruppe 5 auch ohne Prüfung erfolgt.