Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Regelung Einstufung ab Oktober 2024
Beere89:
--- Zitat von: MoinMoin am 28.03.2024 20:57 ---Tariflich ist einschlägige Berufserfahrung nur bis zu 3 Jahren relevant, danach geht es nur um förderliche Zeiten, die genutzt werden können.
Also dein AG kann machen was er möchte und du kannst verlangen was du willst.
Und du wirst dort eingestuft, was du verhandelst.
--- End quote ---
Ganz dem ist leider nicht so.
Versuchen kann man es vlt., aber scheint nicht üblich zu sein die Stufe komplett so zu übernehmen, wie es ist.
Wäre nicht der erste Träger, der mir dies verneint hat.
Die Stufe wird mitgenommen. Aber leider nicht die dazugehörigen Jahre / Monate.
Wenn man also kurz vor einem Stufenaufstieg steht sollte man sich gut überlegen, ob man mit einem AG-Wechsel nicht noch wartet.
Hab versucht, zu verhandeln und ganz klar gesagt, dass ich unter den Bedingungen das ich meine aktuelle Stufe wieder bekomme aber da sozusagen bei Null anfange, nicht antreten werde.
Keine Chance. Es sind Regelungen / Auflagen sagte man mir.
Grundsätzlich glaube ich aber auch das es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, demnach, was ich so gelesen habe. Hier, in NRW scheint es recht "streng" geregelt zu sein..
systemimmanent:
--- Zitat von: Beere89 am 29.03.2024 08:02 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 28.03.2024 20:57 ---Tariflich ist einschlägige Berufserfahrung nur bis zu 3 Jahren relevant, danach geht es nur um förderliche Zeiten, die genutzt werden können.
Also dein AG kann machen was er möchte und du kannst verlangen was du willst.
Und du wirst dort eingestuft, was du verhandelst.
--- End quote ---
Ganz dem ist leider nicht so.
Versuchen kann man es vlt., aber scheint nicht üblich zu sein die Stufe komplett so zu übernehmen, wie es ist.
Wäre nicht der erste Träger, der mir dies verneint hat.
Die Stufe wird mitgenommen. Aber leider nicht die dazugehörigen Jahre / Monate.
Wenn man also kurz vor einem Stufenaufstieg steht sollte man sich gut überlegen, ob man mit einem AG-Wechsel nicht noch wartet.
Hab versucht, zu verhandeln und ganz klar gesagt, dass ich unter den Bedingungen das ich meine aktuelle Stufe wieder bekomme aber da sozusagen bei Null anfange, nicht antreten werde.
Keine Chance. Es sind Regelungen / Auflagen sagte man mir.
Grundsätzlich glaube ich aber auch das es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, demnach, was ich so gelesen habe. Hier, in NRW scheint es recht "streng" geregelt zu sein..
--- End quote ---
Nochmal: Einstufung hängt einzig und allein vom AG ab mit der Einschränkung, dass einschlägige Berufserfahrung obligatorisch zu berücksichtigen ist.
Ich kenne 2 Fälle, in denen Personen ohne einschlägige Berufserfahrung (Quereinsteiger) in Stufe 2 und Stufe 3 kamen. Ob und in wie weit der AG bereit ist dem potenziellen AN entgegenzukommen hängt von seiner Flexibilität ab. Herrscht beim AG akuter Personalmangel, der auf Sicht nur schwer zu kompensieren ist, ist der Grad der Flexibilität sicherlich höher ;)
VG
FearOfTheDuck:
Gut getarnt, dieser Bot...
SamFisher:
So sieht ein typischer ChatGPT Text aus.
Auf den ersten Blick sehr fundiert. Referenzen, korrekt Abkürzungen, vermeintlich richtige Zitate, usw.
Aber auf den zweiten Blick vollkommener Unsinn, weil Stufe und Gruppe verwechselt wurde.
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