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Öffentlicher Dienst ?

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JulianK:
Guten Tag

Es geht darum ich arbeite als zivile Wachperson,im Bereich der Bundeswehr.
Mir wurde die UZwGBw übertragen.
Ich und andere Kollegen fragen uns


Sind wir dann nicht automatisch im öffentlichen Dienst tätig?

Die frage beschäftigt uns,weil wir nichts darüber im Internet finden und alles drum herum erläutert wird.

Würden uns freuen antworten diesbezüglich zubekommen

TV-Ler:

--- Zitat von: JulianK am 28.03.2024 18:36 ---Sind wir dann nicht automatisch im öffentlichen Dienst tätig?

--- End quote ---
Nein.

clarion:
Ihr müsst doch wissen, mit wem ihr einen Arbeitsvertrag abgeschlossen habt?

Faunus:
Also ich habe nachlesen müssen was " UZwGBw" ist:

Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen

Dort steht unter §1 Berechtigte Personen
(3) Wer, ohne Soldat zu sein, mit militärischen Wachaufgaben der Bundeswehr beauftragt ist (zivile Wachperson), hat in rechtmäßiger Erfüllung dieser Aufgaben die Befugnisse nach diesem Gesetz, soweit sie ihm durch das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von diesem bestimmte Stelle übertragen werden. Zivile Wachpersonen, denen Befugnisse nach diesem Gesetz übertragen werden, müssen daraufhin überprüft werden, ob sie persönlich zuverlässig, körperlich geeignet und im Wachdienst ausreichend vorgebildet sind sowie gute Kenntnisse der Befugnisse nach diesem Gesetz besitzen. Sie sollen das 20. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Die "zivile Wachperson" kann ein Mitarbeiter des Bundes (= Tarifbeschäftigter) sein oder aber ein Mitarbeiter (MA) einer Fremdfirma.
Das ist hier nicht geregelt.  Mit wem habt ihr den Vertrag geschlossen? Darauf kommt es an!

Es werden inzwischen viele Dienstleistungen (DL)  vom Öffentlichen Dienst bei Firmen eingekauft, die diese DL über ihre eigenen MA erbringt, die widerum nach Haus-, Mantel- oder sonstige Tarife/Vereinbarungen bezahlt werden.

TV-Ler:
Die Frage "Öffentlicher Dienst?" stellen, heißt sie zu beantworten!
Gäbe es im Arbeitsvertrag irgendeinen Hinweis (bspw. "Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ...") auf eine Tätigkeit öD, würde sich die Frage nicht stellen...

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