Autor Thema: Öffentlicher Dienst ?  (Read 1878 times)

Faunus

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Antw:Öffentlicher Dienst ?
« Antwort #15 am: 30.03.2024 11:16 »

Dort steht drin

Ist berechtigt.......zu betreten und hat dort hoheitliche Befugnisse nach dem UZwGBw
Während der Wahrnehmung militärischer Wachaufgaben.


Völlig richtig! Steht auch im UZwGBw:
Zitat
https://www.gesetze-im-internet.de/uzwbwg/BJNR007960965.html
Bitte selber nachlesen.

In dieser Zeit sind wir angehörige der Streitkräfte der Bundeswehr


Das habt ihr euch irgendwie zusammengedacht/fehlinterpretiert.
Das steht nicht im Ausweis, nicht im Arbeitsvertrag, nicht im UZwGBw und nicht im Vertrag zw. eurem Arbeitgeber und dem Bund.
Sorry.


« Last Edit: 30.03.2024 11:24 von Faunus »