Hallo,
wie ist das bei Kündigungen in der Probezeit (von Schwerbehinderten), müssen da sog. Verwaltungsorgane (Kreisausschuss, Gemeindevorstand, Magistrat ...) angehört werden und diese mit Mehrheit bejahen und muss der Personalrat mind. angehört werden und evtl. auch noch zustimmen?
Welche entsprechenden Rechtsgrundlagen greifen da bitte?
Danke.
Gruß