Dort steht drin
Ist berechtigt.......zu betreten und hat dort hoheitliche Befugnisse nach dem UZwGBw
Während der Wahrnehmung militärischer Wachaufgaben.
Völlig richtig! Steht auch im UZwGBw:
https://www.gesetze-im-internet.de/uzwbwg/BJNR007960965.html
Bitte selber nachlesen.
In dieser Zeit sind wir angehörige der Streitkräfte der Bundeswehr
Das habt ihr euch irgendwie zusammengedacht/fehlinterpretiert.
Das steht nicht im Ausweis, nicht im Arbeitsvertrag, nicht im UZwGBw und nicht im Vertrag zw. eurem Arbeitgeber und dem Bund.
Sorry.