Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich habe eine Frage zu § 31 Abs. 3 TVöD.
Eine Person befindet sich seit 10 Jahren im unbefristeten Arbeitsverhältnis zu seinem Arbeitgeber.
Der Person wird eine Führungsposition nach § 31 TVöD für die Dauer eines Jahres übertragen. Die Führungsposition ist höher bewertet; alle sachlichen und persönlichen Voraussetzungen werden erfüllt.
Nach Ablauf der 1-jährigen vom Arbeitgeber bestimmten Frist, besteht der Arbeitgeber - obwohl er sehr zufrieden mit der Arbeit und der Wahrnehmung der Führungsaufgabe ist - auf eine nochmalige Verlängerung der befristeten Übertragung.
Muss der Arbeitgeber hierfür zumindest Gründe für die Verlängerung mitteilen?
Muss der Personalrat hier mitbestimmen?
Beide Fragen gerade auch im Hinblick auf Abs. 3 Satz 3 und Satz 4:
"Nach Fristablauf endet die Erprobung. Bei Bewährung wird die Führungsfunktion auf Dauer übertragen; ansonsten erhält die/der Beschäftigte eine der bisherigen Eingruppierung entsprechende Tätigkeit."
Vielen herzlichen Dank.
Monja