Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Nach Freistellung aus dem Haus geworfen, weil Personalakteneinsicht

(1/4) > >>

joshua:
Hallo,

ich weiß zwar nicht, ob ich hier richtig bin, da ich aber ausm ÖD komme, da noch bin, ich habe eine Kündigung erhalten und bin aktuell freigestellt.

Ich wollte diese Woche zur Personalerin, um meine Personalakte einzusehen. Dachte, dass ich das nicht vorher ankündige, um keine schlafenden Hunde zu wecken.

Bin also ins Gebäude, das für jedermann zu gewissen Zeiten offen ist, bin dann zur Personalerin und sagte, dass ich in meine Personalakte schauen möchte und da ich freigestellt bin, habe ich viel Zeit und würde auch entsprechend warten, bis die Akte fertig ist.

Das würde so nicht gehen, ich müsste das vorher anmelden und dann müsste die PA noch vorbereitet werden, man müsste Zeit dafür haben, die man jetzt nicht hat etc. pp. und wurde dann aus den Haus verwiesen.

Da ich kein Hausverbot hatte, sagte ich nochmal, dass ich Zeit hätte, ich das Recht hätte, in meine PA zu schauen und dass das ja hier nicht so lange dauern kann, weil die PA ja eigentlich aktuell sein müsste.

Die Personalerin rief dann erst den hauseigenen Ordnungsamtsmitarbeiter, mit dem ich mich super verstehe, der dann auch sagte, dass die Personalerin keine rechtliche Handhabe hätte. Daraufhin rief sie erst den Dienststellenleiter und dann die Polizei.

Da ich dann nicht noch mehr Probleme versursachen wollte, bin ich dann raus und habe auf die Polizei gewartet und denen gesagt, um was es geht. Das wurde dann vom Ordnungsamtsmitarbeiter und der Personalerin bestätigt. Wo denn dann das Problem liegen würde?

Und wie komme ich nun an meine PA?

Ich habe noch immer kein schriftliches Hausverbot erteilt bekommen.

Wie sieht da die rechtliche Lage bitte aus?

Danke.

LG

Faunus:
Die ganzen Hintergründe sind erst Mal zweitrangig, da Du scheinbar kein  Betretungsverbot  hast und zwar freigestellt bist, aber immer noch angestellt.

Die Einsicht der Personalakte ist zu jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen vom AG dem AN zu gewähren. Diese kann während der Arbeitszeit und bei fortlaufender Entgeltzahlung vom AN durchgeführt werden. Persönlich habe ich mich aber immer aus Höflichkeit telefonisch angekündigt und wurde (fast) umgehend zur Abt. gebeten. Ich hatte aber auch nie "Schwierigkeiten" mit meinem AG.

joshua:

--- Zitat von: Faunus am 30.03.2024 16:49 ---Die ganzen Hintergründe sind erst Mal zweitrangig, da Du scheinbar kein  Betretungsverbot  hast und zwar freigestellt bist, aber immer noch angestellt.

Die Einsicht der Personalakte ist zu jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen vom AG dem AN zu gewähren. Diese kann während der Arbeitszeit und bei fortlaufender Entgeltzahlung vom AN durchgeführt werden. Persönlich habe ich mich aber immer aus Höflichkeit telefonisch angekündigt und wurde (fast) umgehend zur Abt. gebeten. Ich hatte aber auch nie "Schwierigkeiten" mit meinem AG.

--- End quote ---

Aus welcher Rechtsgrundlage geht das bitte hervor?

Faunus:
TVÖD §3 Absatz 5 bzw. TV-L §3 Absatz 6
Wenn Du eine Rechtsschutz hast, lass Dich beraten, wie da weiter vorzugehen ist. Da scheint mehr im Argen zu sein.





Tagelöhner:
Wäre interessant geworden, wenn Du hartnäckiger geblieben wärst und am selben Tag noch einen Anwalt hinzugezogen und nicht das Feld verlassen hättest.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version