Ich habe vor mittlerweile 18 Jahren oder so auch mal Einsicht in die PA verlangt.
Die wurde auch erstmal "vorbereitet". Interessantes wird da nicht drinstehen.
Eine Kündigung mit Freistellung gibt es normalerweise von Arbeitgeberseite mit dem Ziel, dass der AN keinen Unfug mehr anstellen kann. Selbst schuld wer z.B. dem Serveradmin kündigt und nochmal an den PC lässt.
Da auch sonst keine Probezeit usw. erwähnt wird, ist von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auszugehen.
Da keine groben Verstöße genannt wurden, welche eine fristlose Kündigung ermöglichen würden, ist davon auszugehen, dass vorab eine oder mehrere Abmahnungen erteilt wurden.
Die Kündigung sollte dann im Zusammenhang mit zumindest einer dieser Abmahnungen stehen.