Autor Thema: Nach Freistellung aus dem Haus geworfen, weil Personalakteneinsicht  (Read 4043 times)

Tiffy

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Das ist alles noch Neuland, gell?

ElBarto

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Ich habe vor mittlerweile 18 Jahren oder so auch mal Einsicht in die PA verlangt.
Die wurde auch erstmal "vorbereitet". Interessantes wird da nicht drinstehen.

 Eine Kündigung mit Freistellung gibt es normalerweise von Arbeitgeberseite mit dem Ziel, dass der AN keinen Unfug mehr anstellen kann. Selbst schuld wer z.B. dem Serveradmin kündigt und nochmal an den PC lässt.

Da auch sonst keine Probezeit usw. erwähnt wird, ist von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auszugehen.

Da keine groben Verstöße genannt wurden, welche eine fristlose Kündigung ermöglichen würden, ist davon auszugehen, dass vorab eine oder mehrere Abmahnungen erteilt wurden.

Die Kündigung sollte dann im Zusammenhang mit zumindest einer dieser Abmahnungen stehen.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                             

Britta2

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Bei uns muss man die Akteneinsicht auch zuvor ankündigen - damit nochmal in Ruhe alles durchgeschaut und bereinigt wird (temporär ausgeheftet wird). Aufwand an sich wäre die sofortige Vorlage ansonsten nicht - ein Handgriff im selben Raum nach hinten in den Schrank ...

Tiffy

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Was für Geheimnisse müssen denn da temporär ausgeheftet werden, die ausgerechnet dem direkt Betroffenen vorzuenthalten sind, obgleich dieser von seinem Recht auf Erhalt aller über ihn gespeicherten Daten Gebrauch macht?

Landesdiener

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In einer ordnungsgemäß geführten Personalakte sollten eigentlich keine Dinge drin sein, die da nicht reingehören und auch keine Dinge drin sein, über die der Betroffene keine Kenntnis hat, insbesondere Dinge negativer Art.