Im Vertrag müsen die Kündigungsfristen nicht angegeben werden, es sein denn, es sollen vom BGB abweichende Fristen ereinbart werden. Wenn im Vertrag die Anwendung eines Tarifvertrages vereinbart wird, beinhaltet dies auch die dort enthaltenen Kündigungsfristen
Es gibt aber das Nachweisgesetz. Das Nachweisgesetz (NachwG) legt fest, dass der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag zwischen beiden Parteien auszuhändigen, dazu gehören auch die Kündigungsfristen.