Autor Thema: [BW] Was bleibt netto vom brutto-Ruhegehalt?  (Read 4459 times)

frankundfrei

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Antw:Was bleibt netto vom brutto-Ruhegehalt?
« Antwort #15 am: 01.04.2024 15:00 »
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/
[/size]

Danke, Beamter, und BLueMagic,

nur damit kann ich ja die Pension nicht errechnen....sondern den Nettolohn....ausser ich steh aufm Schlauch,

LG
Frank

BlueMagic

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Antw:Was bleibt netto vom brutto-Ruhegehalt?
« Antwort #16 am: 01.04.2024 17:51 »
Du musst natürlich wissen, wie hoch dein Prozentsatz ist, den du als Pension bekommen wirst. Ich habe mit 41 Dienstjahren die höchstmöglichen 71,75% erreicht. Gebe daher meine Besoldungsgruppe , die Stufe und den Familienzuschlag  "V" ( verheiratet), die Ortsklasse  VII ( München), die Steuerklasse und 71,75% Arbeitszeit ein. Allerdings werden mir noch gut 8% abgezogen, da ich bereits mit 64 offiziell in Pension gehe und nicht erst mit 66/4 Monate (Jahrgang 1960).
In BaWü sollte es einfacher sein, die Grunddaten einzugeben, weil es da m.W. noch keine Anpassung der Ortszuschlagsgruppen an das BVerfGG Urteil v. 2020 gab. Daher wohl nur Familienstand und Kinder relevant.
Der Rechner zeigt dann genau, wieviel Steuer abgezogen wird. Mag vielleicht nicht ganz genau stimmen, aber viel Abweichung sollte es nicht geben.

Bauernopfer

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Antw:Was bleibt netto vom brutto-Ruhegehalt?
« Antwort #17 am: 01.04.2024 18:20 »
Du musst natürlich wissen, wie hoch dein Prozentsatz ist, den du als Pension bekommen wirst. Ich habe mit 41 Dienstjahren die höchstmöglichen 71,75% erreicht. Gebe daher meine Besoldungsgruppe , die Stufe und den Familienzuschlag  "V" ( verheiratet), die Ortsklasse  VII ( München), die Steuerklasse und 71,75% Arbeitszeit ein. Allerdings werden mir noch gut 8% abgezogen, da ich bereits mit 64 offiziell in Pension gehe und nicht erst mit 66/4 Monate (Jahrgang 1960).
In BaWü sollte es einfacher sein, die Grunddaten einzugeben, weil es da m.W. noch keine Anpassung der Ortszuschlagsgruppen an das BVerfGG Urteil v. 2020 gab. Daher wohl nur Familienstand und Kinder relevant.
Der Rechner zeigt dann genau, wieviel Steuer abgezogen wird. Mag vielleicht nicht ganz genau stimmen, aber viel Abweichung sollte es nicht geben.
Berechnung Bruttopension in Ba-Wü:
(Grundgehalt + Strukturzulage) x 0,984 (sog. Versorgungsfaktor)+Familienzuschlag/Ehegatenzuschlag=
Ruhegehaltsfähiger Betrag x Ruhegehaltssatz (maximal 71,75%) - ggf. Abzug Beihilfebeitrag 22 €=
stpfl. Pensionsbezug (Bruttopension)

Bauernopfer

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Antw:Was bleibt netto vom brutto-Ruhegehalt?
« Antwort #18 am: 01.04.2024 18:25 »
PS:

ich fand online keine brauchbaren Beamten Brutto Netto Rechner....kennt jemand einen Link?
Hier ein Link zur Berechnung deiner Einkommenssteuer, wenn du deine Bruttorente bereits kennst.
https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2024/eingabeformbl2024.xhtml

Unter Angaben zum Bruttolohn gibts du den Betrag  zu "Monatsbruttolohn" und "davon Versorgungsbezüge" ein und füllst dann weitere Felder aus.
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Danke, Bauernopfer!
nun, aber die Felder, die ich da zu RV und KV etc ausfüllen soll, werfen ja wiederum die Fragen auf, die ich habe,.....muss ich das denn zahlen? Wenn ja, dann eben wohl ggf nur für den DRV Rentenanteil und die PV ggf auch für die Pension usw pp.     

Die Seite vom Land BW (wo ich früher auch mal beamtet war), gibt mir zumindest hilfreiche Infos zum Freibetrag und Weiterem - DANKE.   
Ich werd wohl letztlich zur Beratung der DRV gehen müssen, um erklärt zu bekommen ,wie die Rente und wie der Teil der Pension behandelt werden, bis ich zum netto komme.

 LG Frank
Hilft dir dieser Link weiter?
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/verwaltungsrecht/alles-ums-geld/themen/beitrag/ansicht/alles-ums-geld/gesetzliche-renten-koennen-auf-die-pension-eines-beamten-angerechnet-werden/details/anzeige/#:~:text=Auf%20die%20Versorgung%20der%20Ruhestandsbeamten,der%20%E2%80%9ENur%2DBeamten%E2%80%9C.

frankundfrei

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Antw:Was bleibt netto vom brutto-Ruhegehalt?
« Antwort #19 am: 01.04.2024 22:29 »
also nochmals Danke BlueMagic und Bauernopfer.

Also ich weiss bereits exakt, wie hoch mein Brutto Ruhegehalt ist bzw sein wird.

Aber nochmals:
ich wüsste gern welche Abzüge abgehen:

a
beim Ruhegehalt
"nur" Steuer und
selbst gezahlte 30 % PKV
oder ggf. gesetzlich geregelt noch Pflegeversicherung?

zzgl. DRV Rente bei mir ca 600 € brutto:
was ist davon abzuführen?

Denn die Rente wird ja scheinbar vom Versorgungsträger vereinnahmt und übeprüft, ob der Höchstsatz von 71,75 (bzw der individuelle ab Alter 17) gerissen wird.  Aber angenommen, ich erhalte die 600 € voll brutto wie in meinem Fall, was bleibt davon netto?

also minus Steuer + Soli, ok.
minus GKV aus der Rente?
minus PV aus der Rente
minus sonst noch was?......

Darum geht es mir, keinen Rechner fand ich dazu bisher - und der Besoldungsrechner aus www.öffentlicher.dienst.info   hilft da auch nicht weiter.

Es geht ja nicht nur um die Errechnung der Steuer aus irgendeinem Bruttobetrag, sondern eben was ein Beamter für Abzüge hat, wenn er neben dem Ruhegehalt noch ne Rente bezieht.

Danke!
LG
Frank

Bauernopfer

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Antw:Was bleibt netto vom brutto-Ruhegehalt?
« Antwort #20 am: 01.04.2024 23:36 »
also nochmals Danke BlueMagic und Bauernopfer.

Also ich weiss bereits exakt, wie hoch mein Brutto Ruhegehalt ist bzw sein wird.

Aber nochmals:
ich wüsste gern welche Abzüge abgehen:

a
beim Ruhegehalt
"nur" Steuer und
selbst gezahlte 30 % PKV
oder ggf. gesetzlich geregelt noch Pflegeversicherung?

zzgl. DRV Rente bei mir ca 600 € brutto:
was ist davon abzuführen?

Denn die Rente wird ja scheinbar vom Versorgungsträger vereinnahmt und übeprüft, ob der Höchstsatz von 71,75 (bzw der individuelle ab Alter 17) gerissen wird.  Aber angenommen, ich erhalte die 600 € voll brutto wie in meinem Fall, was bleibt davon netto?

also minus Steuer + Soli, ok.
minus GKV aus der Rente?
minus PV aus der Rente
minus sonst noch was?......

Darum geht es mir, keinen Rechner fand ich dazu bisher - und der Besoldungsrechner aus www.öffentlicher.dienst.info   hilft da auch nicht weiter.

Es geht ja nicht nur um die Errechnung der Steuer aus irgendeinem Bruttobetrag, sondern eben was ein Beamter für Abzüge hat, wenn er neben dem Ruhegehalt noch ne Rente bezieht.

Danke!
LG
Frank
Ich kann nur für die Pension Aussagen tätigen. Diese versteuerst du wie deine Bezüge. Es sind ebenfalls Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, daher einkommnssteuerpflichtig, ggf. noch Abzug Kirchensteuer, Steuererklärung Anlage "N", lediglich andere Freibeträge, 70  % Beihilfe, daher 30 % private KV + Pflegeversicherung, die Debeka zieht bei mir direkt von unserem Girokonto ein.
Zu eventuellen Anrechnungen von Ansprüchen aus der gesetzlichen RV kann ich nichts sage, ich war über 46 Jahre Beamter.

BlueMagic

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Antw:Was bleibt netto vom brutto-Ruhegehalt?
« Antwort #21 am: 02.04.2024 01:01 »
Hallo Frank,

auch ich habe nebenbei einige Jahre auf Lohnsteuerkarte gearbeitet. Die gesetzliche Rente bekomme ich aber erst mit 66 und 4 Monaten, ab Oktober 2026. Die Rente muss ich dann Anfang 2026 beantragen und den Bescheid an den Dienstherrn schicken, da die Gesamtbezüge aus Beamtenpension + ges. Rente den Höchstsatz von 71,75% nicht überschreiten dürfen. Mir wird dann also die Beamtenpension um die ges. Rente gekürzt. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Arbeitslosenversicherung sind während der aktiven Zeit auf den Nebenverdienst nicht angefallen, weil ich ja über das Beamtenverhältnis abgesichert war/bin. Die weggefallenen Sozialversicherungsbeiträge haben den Nebenjob finanziell attraktiv gemacht, weil nur ESt angefallen ist.  Gehe davon aus, dass das auch in der Rente so sein wird. Macht ja keinen Sinn, einen pensionierten Beamten Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu lassen, die er nie in Anspruch nehmen muss. Wäre mir im Endeffekt aber egal, weil ich ja auch nicht schlechter gestellt werden darf, als ein Beamtenkollege, der nicht nebenbei gearbeitet hat. Habe meine Rentenversicherungsbeiträge damit praktisch umsonst gezahlt. Mein Solidarbeitrag  für die klamme Rentenkasse. Kann ich gut verschmerzen, da ich als Beamter in Pension eh viel besser da stehe als jeder Rentner. Ich hoffe, das ist so verständlich.

MoinMoin

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Antw:Was bleibt netto vom brutto-Ruhegehalt?
« Antwort #22 am: 02.04.2024 07:42 »
So wie ich es verstehe:
Von deiner Rente sind x% Steuerfrei, dass hängt vom Renteneintritt ab.
(17% wenn du 2024 in Rente gehst, also 83% von 600€  sind zu versteuern)
Diese x Euro musst du als Einkommen versteuern, also eine Erhöhung deinen einkommensteuerpflichtigem Brutto, sprich musst du auf deine Pension im Steuerrechner druff packen.

RV und PV auf deine Rente musst du nicht zahlen, da privat versichert.
Aber:
Die Rentenkasse zahlt zu deiner PKV was hinzu, quasi den "AG" Anteil.
Allerdings max soviel, wie sie max bei der GKV bezahlt hätte.
(Also 7,3% von 600€ also 43,80€)
Die PV muss man als Rentner alleine tragen, aber da kommen dann keine weitern Kosten auf dich zu.


Fazit Was bleibt:
Pension plus 83% von 600€ = zu versteuerndes Einkommen ergibt  Y € Steuern

Netto =
Pension + 600€ + 43,80€ (PKV Beitrag von RV)  - 30% PKV - PV Beitrag - Y€ Steuern = netto


Kann diese Annahmen jemand bestätigen?


frankundfrei

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Antw:Was bleibt netto vom brutto-Ruhegehalt?
« Antwort #23 am: 02.04.2024 13:30 »
Dankeschön!

also ich plane jetzt mit Alter 55 meinen künftigen TZ Umfang und will eben daher wissen, wo ich netto lande....

Konnte eben mit der DRV BW reden:

- Rente wird eigenständig von Ruhegehalt von der DRV ausgezahlt, dass diese beim Ruhegehalt angerechnet wird, ist klar.
- Rente wird brutto für netto ausgezahlt, Steuererklärung mit allen Einkünften zeigt dann, was und ob zu versteuern ist.
- die DRV zahlt mit der Rente einen KV-Zuschuss (als AG Anteil) von 8,15 % auf die Rente, da ich ja über die PKV den "vollen" Betrag zahle.
- Pflegeversicherung fällt bei der DRV auf die Rente nicht an (da PKV alles abdeckt)

Also: Rente brutto + 8,15% KV Zuschlag.

*****************
was ich noch für BaWü zur Anrechnung der Rente sagen kann (Expertise des KVBW), ist dass nicht automatisch 71,75% die Höchstgrenze darstellen, sondern es wird geprüft, wieviele Jahre sind aber dem 17. Geburtstag bis zum Pensionseintritt (Ruhegehalt) abgelaufen...diese Anzahl der Jahre wird mit dem Faktor 1,79375 (in BaWü) multipliziert, und dies gibt dann deinen Höchstsatz....in den meisten Fällen, ja, dürfte dies dann bei 71,75 bleiben.

LG Frank

Goldfisch

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Antw:Was bleibt netto vom brutto-Ruhegehalt?
« Antwort #24 am: 02.04.2024 16:12 »
Von der Stiftung Warentest gibt's einen Online-Rechner als Hilfe für die Steuerschät­zung - allerdings nur für die Kalenderjahre 2023 und 2024.

https://www.test.de/Steuerberechnung-fuer-Rentner-Hilfe-fuer-die-Steuerschaetzung-1231254-0/


Die DRV hat Ihnen ja bereits telefonisch Ihre Fragen beantwortet. Ansonsten nutze ich auch gerne das Expertenforum. Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation stellen. Hier erhält man (ohne Registrierung) an Werktagen innerhalb weniger Stunden Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/seite/1?filter=all&sort=newest



InternetistNeuland

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MoinMoin

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Antw:Was bleibt netto vom brutto-Ruhegehalt?
« Antwort #26 am: 02.04.2024 20:27 »

frankundfrei

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[BW] Antw:Was bleibt netto vom brutto-Ruhegehalt?
« Antwort #27 am: 02.04.2024 20:38 »
Von der Stiftung Warentest gibt's einen Online-Rechner als Hilfe für die Steuerschät­zung - allerdings nur für die Kalenderjahre 2023 und 2024.

https://www.test.de/Steuerberechnung-fuer-Rentner-Hilfe-fuer-die-Steuerschaetzung-1231254-0/


Die DRV hat Ihnen ja bereits telefonisch Ihre Fragen beantwortet. Ansonsten nutze ich auch gerne das Expertenforum. Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation stellen. Hier erhält man (ohne Registrierung) an Werktagen innerhalb weniger Stunden Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/seite/1?filter=all&sort=newest
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Danke, Goldfisch!...endlich mal was Offizielles.

Wobei ich nun Klarheit habe, da ich die Steuer für das Ruhegehalt und die für die DRV Rente ja gemeinsam als Einkommen ansetzen kann und die Abzüge und der 8,15 % KV Zuschuss der DRV sind nun ja mE auch klar.

Letztlich gibt es von der DRV aber für mich nix mehr zu erfragen...da ich dort heute ja teleofnische Hilfe erhielt.

Meine PKV schätze ich als 30% Anteil im Ruhestand ab, die Steuerk ann ich mir errechnen und meine Ruhegehalt hab ich auch.....in Excel hab ich den Rechner des KVBW nachgebildet und kann so für die Restarbeitszeit schön mit den TZ Umfängen, dem 14,4 % Abschlag und dem Eintrittsalter spielen.....

Danke euch allen.
LG
Frank

frankundfrei

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Antw:Was bleibt netto vom brutto-Ruhegehalt?
« Antwort #28 am: 02.04.2024 20:41 »

frankundfrei

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Antw:Was bleibt netto vom brutto-Ruhegehalt?
« Antwort #29 am: 02.04.2024 20:53 »
Von der Stiftung Warentest gibt's einen Online-Rechner als Hilfe für die Steuerschät­zung - allerdings nur für die Kalenderjahre 2023 und 2024.

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bissl seltsam, dass es dem Rechner egal ist, ob man Kapitaleinkünfte hat oder nicht bzw, bereits Abgeltungssteuer einbehalten wurde oder nicht..... na ja,...besser als nix, dieser Rechner....auch wenn er dadurch für mich unzuverlässig bleibt. Dennoch DANKE.