Dankeschön!
also ich plane jetzt mit Alter 55 meinen künftigen TZ Umfang und will eben daher wissen, wo ich netto lande....
Konnte eben mit der DRV BW reden:
- Rente wird eigenständig von Ruhegehalt von der DRV ausgezahlt, dass diese beim Ruhegehalt angerechnet wird, ist klar.
- Rente wird brutto für netto ausgezahlt, Steuererklärung mit allen Einkünften zeigt dann, was und ob zu versteuern ist.
- die DRV zahlt mit der Rente einen KV-Zuschuss (als AG Anteil) von 8,15 % auf die Rente, da ich ja über die PKV den "vollen" Betrag zahle.
- Pflegeversicherung fällt bei der DRV auf die Rente nicht an (da PKV alles abdeckt)
Also: Rente brutto + 8,15% KV Zuschlag.
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was ich noch für BaWü zur Anrechnung der Rente sagen kann (Expertise des KVBW), ist dass nicht automatisch 71,75% die Höchstgrenze darstellen, sondern es wird geprüft, wieviele Jahre sind aber dem 17. Geburtstag bis zum Pensionseintritt (Ruhegehalt) abgelaufen...diese Anzahl der Jahre wird mit dem Faktor 1,79375 (in BaWü) multipliziert, und dies gibt dann deinen Höchstsatz....in den meisten Fällen, ja, dürfte dies dann bei 71,75 bleiben.
LG Frank