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[BW] Was bleibt netto vom brutto-Ruhegehalt?
Bastel:
--- Zitat von: was_guckst_du am 31.03.2024 11:31 ---...die Leistungen der Rentenversicherung werden übrigens bei der Pension angerechnet (bis zur Höchstgrenze der pension - 71,x%)...
...die Pension ist zu versteuern, für die Rente werden KV-Beiträge fällig und auch hier erfolgt eine (noch) anteilige Versteuerung...
--- End quote ---
Werden bei der Rente wirklich PV und GKV Beiträge fällig? Das kann doch nicht sein, dagegen steht doch keine Leistung?
Kleeblatt:
...noch viel schlimmer,
es werden auch Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Dies passiert vorsorglich, falls der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter nach deinem Renteneintritt anhebt
und du dann keine Anstellung mehr findest.....
BVerfGBeliever:
??
Nach meinem Verständnis zahlt man als (privatversicherter) Beamter auch nach der Pensionierung weiterhin ganz normal seine privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Bezieht man darüber hinaus eine gesetzliche Rente, zahlt man darauf KEINE zusätzlichen KV- und PV-Beträge.
Im Gegenteil, man erhält sogar einen Zuschuss (zur privaten KV) von der Rentenversicherung!
Siehe bespielsweise hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner_node.html
Beamter:
--- Zitat von: frankundfrei am 31.03.2024 12:28 ---PS:
ich fand online keine brauchbaren Beamten Brutto Netto Rechner....kennt jemand einen Link?
--- End quote ---
Bei manchen Antworten hier geht es ja wild zu.
Du brauchst keinen gesonderten Rechner. Hier den Rechner benutzen und entsprechend die Prozentzahl deiner Pension eintragen.
frankundfrei:
--- Zitat von: Kleeblatt am 31.03.2024 17:18 ---...noch viel schlimmer,
es werden auch Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Dies passiert vorsorglich, falls der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter nach deinem Renteneintritt anhebt
und du dann keine Anstellung mehr findest.....
--- End quote ---
Hi Kleeblatt...
sorry, wenn ich das frage, aber hört sich an,als willst Du hier Späße machen....Beamte sind im Ruhestand grds. ja versorgt und brauchen keine Arbeit mehr...sind also nicht arbeitslos, wie auch kein Renter arbeitslos ist....oder wie meinst du das und wo steht deine INFO als Regelung?
Danke!
LG Frank
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