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Inhalt nach Kündigung in der PA

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ringi:
Hallo,

nach Erhalt einer Kündigung, müsste doch dann nicht nur die Kündigung drin sein, sondern auch ein Schreiben des Dienststellenleiters, in dem es um die Anhörung des PRs geht und dort muss der Grund, müssen die Gründe drinstehen, warum man jemand kündigen möchte und dann müsste danach und vor der Kündigung noch eine Stellungnahme des PRs drin sein, woraus ein Abstimmungsergebnis hervorgeht. Und wenn die Kündigung persönlich durch Personaler, Mitarbeiter der Behörde in den Briefkasten eingeworfen wurde, muss das auch entsprechend mit Namen dokumentiert sein?

Richtig? Falls nicht, was muss bei einer (Probezeit-)Kündigung in der PA sein?

Danke.

VG

MoinMoin:
Nein, ziemlich falsch.

Bei einer Probezeitkündigung muss kein Grund angegeben werden.
Es ist fraglich ob der PR da überhaupt in der Mitbestimmung ist, in NI ist er es nicht.
Abstimmungsergebnisse des PR sind nicht öffentlich.
Falls der PR in der Mitbestimmung ist, dann landet da nur ein Vermerk, dass sie zugestimmt haben in die Akte.
Bei einer ordentlichen Kündigung muss grundsätzlich in der Kündigung der Grund auch nicht angegeben sein, aber man hat ein Anrecht darauf ihn zu erfragen, spätestens beim Gütetermin vor Gericht muss er vorgetragen werden, so weit ich weiß.

carriegross:

--- Zitat von: MoinMoin am 31.03.2024 08:29 ---Nein, ziemlich falsch.

Bei einer Probezeitkündigung muss kein Grund angegeben werden.
Es ist fraglich ob der PR da überhaupt in der Mitbestimmung ist, in NI ist er es nicht.
Abstimmungsergebnisse des PR sind nicht öffentlich.
Falls der PR in der Mitbestimmung ist, dann landet da nur ein Vermerk, dass sie zugestimmt haben in die Akte.
Bei einer ordentlichen Kündigung muss grundsätzlich in der Kündigung der Grund auch nicht angegeben sein, aber man hat ein Anrecht darauf ihn zu erfragen, spätestens beim Gütetermin vor Gericht muss er vorgetragen werden, so weit ich weiß.

--- End quote ---

Fast!

Auch, wenn es hier nicht gefragt wird, möchte ich es auf Schwerbehinderten erweitern, dann nämlich stimmt o. g. auch wiederum fast, denn es muss nich die SBV angehört werden. Falls es keine geben sollte, dann die GSBV oder HSBV oder BSBV. Wenn es keine davon geben sollte, stimmt o. g. so tatsächlich.

clarion:
@Carrie, das steht wo? Es handelt sich um eine Probezeitkündigung.

clarion:
PS Bei Kündigung von Schwerbehinderten in der Probezeit gilt der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte eben nicht!

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