Beim Wechsel in die PKV mit Einstellung zahlt der Arbeitgeber 50% meines Beitrags bis zur gesetzlichen Grenze für die KV und die PV, richtig?
Richtig. Das ist vom Gesetz so vorgesehen.
Beim Wechsel in die PKV mit Einstellung zahlt der Arbeitgeber 50% meines Beitrags bis zur gesetzlichen Grenze für die KV und die PV, richtig? Meine Ehefrau hat kein Einkommen (in Deutschland) und müsste mit mir in eine PKV wechseln (sie ist derzeit bei meiner GKV familienversichert). Ihren PKV Beitrag müssten wir zu 100% selbst bezahlen, richtig?
Richtig.
Es gibt keine Möglichkeit, dass sie selbst in die GKV geht?
Sie kann sich freiwillig in der GKV versichern. Dabei wird ihr Einkommen und das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt.
Vorschlag: In der GKV bleiben und eine, je nach Wunsch, kleine oder große Anwartschaft für eine PKV abschließen.
Finanziell dürfte das Ergebnis nur minimal schlechter sein, als die sofortige Versicherung beider Ehepartner in der PKV.
Dazu kommt, falls es mit der Verbeamtung in 3 Jahren doch nicht klappt, gibts keine Probleme mit der Rückkehr in die GKV.
Minimal günstiger könnte es sein, Ehemann PKV, Ehefrau GKV. Zum Beitrag in der freiwilligen GKV berät die GKV.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass gemeinsame Kinder zwingend in der PKV zu versichern sind, wenn beide Elternteile in der PKV sind. Das geht mit Kosten einher. Abhängig vom Bundesland erhöht sich ab einer bestimmten Kinderzahl der Beihilfesatz. Das schmälert die Kosten.