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Arbeitsvertrag so ok?
TV-Ler:
In die Niederschrift nach dem Nachweisgesetz gehört auch die Tatsache der Befristung. Die fehlt hier.
Ob das allerdings dazu führt, das die Befristung im Arbeitsvertrag "überspielt" wird, scheint mir zweifelhaft.
Schinkensandwich:
Das ist doch einfach der Musterarbeitsvertrag für alle Arbeitgeber im Vereich des TVöD-VKA. Ich arbeite da nicht, deshalb kann ich das nicht exakt sagen. Aber er entspricht fast identisch dem Musterarbeitsvertrag im Bereich des TV-L.
Verstehe deshalb nicht, dass der Vertrag "komisch formuliert" und "unwirksam" sein soll. Inhaltlich ist der doch absoluter Standard, juristisch x-fach geprüft und absolut wasserdicht. Auch die Niederschrift nach dem Nachweisgesetz entspricht exakt dem vom Ministerium vorgegebenen Muster (ist offensichtlich auch im Bereich VKA der Fall). Die Angabe der Befristung ist dort nicht vorgesehen und das ist auch nicht schädlich, da sich die Befristung aus dem Arbeitsvertrag ergibt und deshalb nicht explizit nochmal in die Niederschrift rein muss.
Faunus:
--- Zitat von: TV-Ler am 02.04.2024 13:39 ---In die Niederschrift nach dem Nachweisgesetz gehört auch die Tatsache der Befristung. Die fehlt hier.
Ob das allerdings dazu führt, das die Befristung im Arbeitsvertrag "überspielt" wird, scheint mir zweifelhaft.
--- End quote ---
Dann ist der folgende Auszug aus dem Eingangspost - sofern vollständig wiedergegeben - Deiner Meinung nach nicht ausreichend und führt zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis:
--- Zitat von: nono am 01.04.2024 18:04 ---......
§ 1 Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit
1)... wird ab ... befristet eingestellt als Vollzeitbeschäftigter
Der Arbeitsvertrag ist ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 2 TzBfG befristet bis zum ...
.........
--- End quote ---
:o
TV-Ler:
--- Zitat von: Faunus am 02.04.2024 15:51 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 02.04.2024 13:39 ---In die Niederschrift nach dem Nachweisgesetz gehört auch die Tatsache der Befristung. Die fehlt hier.
Ob das allerdings dazu führt, das die Befristung im Arbeitsvertrag "überspielt" wird, scheint mir zweifelhaft.
--- End quote ---
Dann ist der folgende Auszug aus dem Eingangspost - sofern vollständig wiedergegeben - Deiner Meinung nach nicht ausreichend und führt zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis:
--- End quote ---
Nein, ich meinte genau das, was ich schrieb!
Nämlich, das mir das zweifelhaft erscheint...
Faunus:
O.k. Da ich nicht das Original vor mir habe... k.A.!
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