Autor Thema: Arbeitsvertrag so ok?  (Read 6049 times)

nono

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Arbeitsvertrag so ok?
« am: 01.04.2024 18:04 »
Hallo,

ich habe vorgestern per Post ein Schreiben bzgl. Einstellung, den Arbeitsvertrag, eine Niederschrift nach dem Nachweisgesetz, eine Belehrung bzgl. Verwaltungsvorschriften betr. Korruptionsbekämpfung, eine Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen, eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit, einen Auszug aus der DSGVO (Art. 4, 5, 82, 83), dem BDSG (§§ 42, 43) und dem GeschGehG (§ 23) erhalten.

Da ich mich im ÖD noch nicht auskenne, möchte ich wissen, ob das alles so korrekt, ok und entsprechend wirksam ist.

Im Schreiben steht:

"das Verwaltungsorgan ... hat beschlossen, Sie ab dem ... einzustellen.

Das Beschäftigungsverhältnis wird nach § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz bis zum ... befristet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Die Probezeit wird auf 6 Wochen festgesetzt.

Sie werden in Entgeltgruppe ... Stufe ... TVöD-... eingruppiert.

Die beigefügten Arbeitsverträge bitten wir zu unterschreiben."

Arbeitsvertrag:

"Zwischen ... vertreten durch ... Anschrift ... (Arbeitgeber) und ... wohnhaft in ... geb. am ... (Beschäftigter) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

§ 1 Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit

1)... wird ab ... befristet eingestellt als Vollzeitbeschäftigter

Der Arbeitsvertrag ist ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 2 TzBfG befristet bis zum ...

2) Der Beschäftigte ist im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags- Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit sowie Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.

§ 2 Anwendung von Tarifverträgen

Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Dienstleistungsbereich Verwaltung (TVöD-V) und den ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung einschließlich des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (§ 1 Abs. 2 TVÜ-VKA). Außerdem finden die im Bereich des Arbeitgebers jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge Anwendung. Beim Wechsel in einen anderen Dienstleistungsbereich desselben Arbeitgebers gilt die jeweilige durchgeschriebene Fassung für diesen Dienstleistungsbereich.

§ 3 Probezeit

Die Probezeit beträgt sechs Wochen.

§ 4 Eingruppierung

Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe ... eingruppiert.

§ 5 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis kann jederzeit vor dem § 1 Abs. 1 vereinbarten Beendigungszeitpunkt gemäß § 34 Abs. 1 TVöD ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 626 BGB) bleibt unberührt."

"Niederschrift nach dem Nachweisgesetz zu dem Arbeitsvertrag vom ... (Datum leer!)

Nach dem Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung arbeitsrechtlicher Bestimmungen an das EG-Recht vom 20. Juli 1995 - BGBl. I S. 946) in der jeweils geltenden Fassung wird Folgendes niedergelegt:

1) Art der Tätigkeit

... geboren am ... wird als ... beschäftigt.

Die Übertragung anderer Tätigkeiten bleibt vorbehalten.

2) Beschäftigungsort

Die Beschäftigung erfolgt in der Verwaltung (Arbeitsort). Die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens bleiben hiervon unberührt.

3) Anwendung von Dienstvereinbarungen

Auf das Beschäftigungsverhältnis finden die beim Arbeitgeber geltenden Dienstvereinbarungen nach Maßgabe ihres jeweiligen Geltungsbereichs in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

4) Wechsel-/Schichtarbeit

Der Beschäftigte leistet Wechsel/Schichtarbeit in folgendem Umfang und in folgendem System: /

5) Betriebliche Altersversorgung

Der Versorgungsträger für eine betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung ist ... (Name und Anschrift des Versorgungsträgers)

6) Voraussetzungen der Kündigung, Möglichkeit und Frist der Kündigungsschutzklage

Die Voraussetzungen einer Kündigung sowie das bei der Kündigung zu beachtende Verfahren richten sich für den Arbeitgeber und die Beschäftigte nach den einschlägigen tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen. Die Kündigung unterliegt der Schriftform nach § 623 BGB. Die Möglichkeit, gegen die Kündigung Klage zu erheben, richtet sich ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht beträgt drei Wochen nach Zugang der Kündigung, § 4 KSchG.

7 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung, Direktionsrecht des Arbeitgebers

Die tariflichen Vorschriften über die Versetzung, Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung bleiben ebenso wie das Direktionsrecht des Arbeitgebers gem. § 106 GewO unberührt."

Was meint ihr bitte? Ist das alles so "wasserdicht" und man kann den ruhigen Gewissens als zukünftiger AN unterschreiben?

Danke.

Grüße




hoschiming

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Antw:Arbeitsvertrag so ok?
« Antwort #1 am: 01.04.2024 18:49 »
Komisch formulierter AV! Denke, dass der so nicht wirksam ist.

maiklewa

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Antw:Arbeitsvertrag so ok?
« Antwort #2 am: 01.04.2024 22:42 »
Wenn Du den so unterschreibst, haste nen Unbefristeten!

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:Arbeitsvertrag so ok?
« Antwort #3 am: 02.04.2024 12:28 »
Wenn Du den so unterschreibst, haste nen Unbefristeten!

Welche Informationen deuten auf einen unbefristeten Vertrag? Ich bin da jetzt nicht so sattelfest in der Materie.

Faunus

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Antw:Arbeitsvertrag so ok?
« Antwort #4 am: 02.04.2024 12:42 »
Wenn Du den so unterschreibst, haste nen Unbefristeten!

Welche Informationen deuten auf einen unbefristeten Vertrag? Ich bin da jetzt nicht so sattelfest in der Materie.

Würde mich auch interessieren. Scheinbar bin ich auch nicht sattelfest.

TV-Ler

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Antw:Arbeitsvertrag so ok?
« Antwort #5 am: 02.04.2024 13:39 »
In die Niederschrift nach dem Nachweisgesetz gehört auch die Tatsache der Befristung. Die fehlt hier.
Ob das allerdings dazu führt, das die Befristung im Arbeitsvertrag "überspielt" wird, scheint mir zweifelhaft.

Schinkensandwich

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Antw:Arbeitsvertrag so ok?
« Antwort #6 am: 02.04.2024 14:07 »
Das ist doch einfach der Musterarbeitsvertrag für alle Arbeitgeber im Vereich des TVöD-VKA. Ich arbeite da nicht, deshalb kann ich das nicht exakt sagen. Aber er entspricht fast identisch dem Musterarbeitsvertrag im Bereich des TV-L.
Verstehe deshalb nicht, dass der Vertrag "komisch formuliert" und "unwirksam" sein soll. Inhaltlich ist der doch absoluter Standard, juristisch x-fach geprüft und absolut wasserdicht. Auch die Niederschrift nach dem Nachweisgesetz entspricht exakt dem vom Ministerium vorgegebenen Muster (ist offensichtlich auch im Bereich VKA der Fall). Die Angabe der Befristung ist dort nicht vorgesehen und das ist auch nicht schädlich, da sich die Befristung aus dem Arbeitsvertrag ergibt und deshalb nicht explizit nochmal in die Niederschrift rein muss.

Faunus

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Antw:Arbeitsvertrag so ok?
« Antwort #7 am: 02.04.2024 15:51 »
In die Niederschrift nach dem Nachweisgesetz gehört auch die Tatsache der Befristung. Die fehlt hier.
Ob das allerdings dazu führt, das die Befristung im Arbeitsvertrag "überspielt" wird, scheint mir zweifelhaft.

Dann ist der folgende Auszug aus dem Eingangspost - sofern vollständig wiedergegeben -  Deiner Meinung nach nicht ausreichend und führt zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis:

......

§ 1 Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit

1)... wird ab ... befristet eingestellt als Vollzeitbeschäftigter

Der Arbeitsvertrag ist ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 2 TzBfG befristet bis zum ...

.........

 :o

TV-Ler

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Antw:Arbeitsvertrag so ok?
« Antwort #8 am: 02.04.2024 16:28 »
In die Niederschrift nach dem Nachweisgesetz gehört auch die Tatsache der Befristung. Die fehlt hier.
Ob das allerdings dazu führt, das die Befristung im Arbeitsvertrag "überspielt" wird, scheint mir zweifelhaft.

Dann ist der folgende Auszug aus dem Eingangspost - sofern vollständig wiedergegeben -  Deiner Meinung nach nicht ausreichend und führt zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis:
Nein, ich meinte genau das, was ich schrieb!
Nämlich, das mir das zweifelhaft erscheint...

Faunus

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Antw:Arbeitsvertrag so ok?
« Antwort #9 am: 02.04.2024 16:52 »
O.k. Da ich nicht das Original vor mir habe... k.A.!