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Kündigungsfrist SGB IX "schlägt" Kündigungsfrist TVöD?

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kraemerchen:
Hallo,

bei einem sachgrundlos befristetem Arbeitsvertrag beträgt die Kündigungsfrist ja zwei Wochen innerhalb der Probezeit.

Hat nun aber ein Schwerbehinderter einen solchen Vertrag, beträgt die Kündigungsfrist vier Aochen nach § 169 SGB IX.

Richtig?

Muss auf diese Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag oder vllt in einer Niederschrift bzgl. Nachweisgesetz explizit hingewiesen werden?

Danke.

Grüße

MoinMoin:
Wüsste nicht warum.
Also Nein.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

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