Autor Thema: Eingruppierung  (Read 3399 times)

Organisator

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #15 am: 03.04.2024 15:21 »
Eigentlich sollte man zunächst klären, ob tatsächlich Tätigkeiten überhalb E9a übertragen wurden. Ein Gedanke wäre auch, dass aufgrund der gefühlt fehlenden Bildungsvoraussetzung nur Tätigkeiten nach E9a übertragen wurden.

Erst wenn das geklärt ist, sollte man zu Maßnahmen wie einer Klage raten. Sollte die übertragene Tätigkeit einer E9a entsprechen wäre zunächst die Forderung nach einer höherwertigen Tätigkeit zweckmäßig.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #16 am: 03.04.2024 15:39 »
Eigentlich sollte man zunächst fordern, dass man höherwertige Tätigkeiten als die der 9a übertragen bekommt, denn für diese sind keine Bildungsvoraussetzungen tariflich notwendig.
Denn im TV-L IT Bereich ist grundsätzlich bis EG13 keinerlei Bildungsvoraussetzung notwendig.
(Zumindest kenne ich keine IT Tätigkeiten, bei der dieses so wäre, außer bei extremen Spezialisten, wo man mit dem falschen Informatikstudium auch diese Bildungsvoraussetzung tariflich nicht hat)

Wenn dem AG allerdings diese Person als nicht geeignet für diese Tätigkeiten erscheint, dann soll er es auch so formulieren.
Und wenn man sich in der Probezeit als Person zu erkennen gibt, die diese Tätigkeiten nicht ausüben kann, dann kann man während der Probezeit einen Änderungsvertrag/Herabgruppierung machen.

Wenn man aber als Ag behauptet, dass man nicht mehr als 9a bekommen kann, dann stimmt das absolut nicht und man kann dem AG auf die Sprünge helfen, dass er sich korrekt äußert und korrekt verhält.

Pinky2024

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #17 am: 03.04.2024 18:29 »
Vielen Dank nochmal für eure Antworten. Ja, es ist wirklich blöd, da mir die Stelle an sich gefällt. Aber so verarscht zu werden ist natürlich auch nicht leicht zu ignorieren.
@MoinMoin: Es ist auch so, dass mein Sachgebietsleiter mach einer höheren Gruppe, zumindest E10 gefragt hatte, ihm jedoch vom Personaler "erklärt" wurde, dass maximal E9a möglich sei.
Es ist definitiv so, dass ich alle anfallenden Aufgaben im Team bearbeiten können soll. Die anderen außer mir sind alles Beamte. Von einer Kollegin weiß ich, dass sie A9 Stufe 4 hat.
Andere sind noch höher, da auch schon länger im Amt. Und was noch am Heftigsten ist, dass außer mir keine gelernten/studierten Informatiker sind. Da stellt sich die Frage nach der Richtigkeit noch mehr.
Du hast geschrieben, die Stufe 5 zu fordern. In der höheren Gruppe oder in der aktuellen?
Die Möglichkeit einer Verbeamtung besteht.

ike

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #18 am: 03.04.2024 18:44 »
Und bei der Verbeamtung (in drei Jahren?) fängst Du dann bei A7 an und hast weniger Netto als mit E9a.
Das ganze System stinkt!

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #19 am: 03.04.2024 18:51 »
Und bei der Verbeamtung (in drei Jahren?) fängst Du dann bei A7 an und hast weniger Netto als mit E9a.
Das ganze System stinkt!
Das verstehe ich nicht, was stinkt da. Quereinstieg ist nicht Konzept des Beamtentums und "Sich-Verbeamten-Lassen" erst recht nicht.
Entweder es gibt hoheitliche Aufgaben, die von Beamten gemachte werden sollten, dann bildet man aus und läuft die Beamtenlaufbahn durch, oder nicht.

Das was "Stinkt" sind um operierte ungelernte beamte IT Dinge machen zulassen, obwohl es kein Beamtengedöns eigentlich ist.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #20 am: 03.04.2024 19:08 »
Vielen Dank nochmal für eure Antworten. Ja, es ist wirklich blöd, da mir die Stelle an sich gefällt. Aber so verarscht zu werden ist natürlich auch nicht leicht zu ignorieren.
Ich bin auch von vielen Beamten umringt (promovierter Informatiker) und es macht mir höllisch viel Spaß da wir ein interdisziplinäres Team sind. Also versuch einfach die personalrechtlich fehlerhaften Beamtendenker auf spur zu bringen und schaue ob du dann dort bleiben kannst, ansonsten gehste halt wieder.

Zitat
@MoinMoin: Es ist auch so, dass mein Sachgebietsleiter mach einer höheren Gruppe, zumindest E10 gefragt hatte, ihm jedoch vom Personaler "erklärt" wurde, dass maximal E9a möglich sei.
Fein, dann haste zumindest deinen Chef an deiner Seite und der Personaler ist halt nur ein unwissender Beamte, der keine Ahnung vom Tarifrecht hat (davon habe ich schon fast ein Duzend auf Spur gebracht, bzw und ein paar wurden vom Präsi des Hauses der A aufgerissen, weil sie "gelogen" haben.)

Lass dir mal eine Erklärung geben, wo denn steht, dass ein Fachinformatiker oder ein Schulabbrecher keine 9b,10,11,12,13 in der Entgeltordnung des TV-L Abschnitt 11 Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik machen und bekommen darf!
Zwei Tipps:
EG6 Fg1 Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung
aber dann gibbet da noch:
EG6 Fallgruppe 2 2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert.


NIX mit Ausbildung und darauf aufbauend dann 7,8,9a,9b

 (Ups also warum du keine 9b bekommen kannst das soll der Hansel mal erklären, vollkommender MEGA BULLSHIT)

Dann eg10 FG 1 Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung
UUUUUnd:
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b,
deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.

Upsi auch  nüscht mit Ausbildung.

Also der soll mal die aktuelle EGO lesen und kuschen, diese Hohlbirnen, die permanent Beamtenrecht und Tarifrecht mischen regen mich echt auf.




Zitat
Es ist definitiv so, dass ich alle anfallenden Aufgaben im Team bearbeiten können soll.
Dann lass dir von dem Auch So Klugen Personaler deine Tätigkeitsbeschreibung (evtl. geplanter Zeitanteile) und deren tarifliche Bewertung geben.
Dann kann man daraus locker eine Eingruppierungsfeststellungsklage basten  :o


Zitat
Die anderen außer mir sind alles Beamte. Von einer Kollegin weiß ich, dass sie A9 Stufe 4 hat.
Für dich irrelevant, vergleiche A und E nicht miteinander hat Nüscht miteinander zu tun!
Zitat
Andere sind noch höher, da auch schon länger im Amt. Und was noch am Heftigsten ist, dass außer mir keine gelernten/studierten Informatiker sind. Da stellt sich die Frage nach der Richtigkeit noch mehr.
Was mich erahnen lässt das alle dort reines Beamtenkalkriesel denken habe und nicht wissen was Tarifrecht ist.
Zitat
Du hast geschrieben, die Stufe 5 zu fordern. In der höheren Gruppe oder in der aktuellen?
Man kann eine Zulage (§16.5) von plus 2 Stufen bekommen.
Egal in welcher Gruppe
Zitat
Die Möglichkeit einer Verbeamtung besteht.
Mach das nicht, es ist es nicht Wert!

So genug aufgeregt, überlege dir ob du den Laden auf Spur bringen willst oder du einfachst sagst:
Legt euch gehakt, wenn ihr so scheisse seit.
kannst aber dein SGL das hier vorlegen und  sie sollen da mal ein Blick reinwerfen:
Lesen Bildet:
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/TV-L_Anlagen/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._12.pdf

Pinky2024

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #21 am: 04.04.2024 07:25 »
Danke, das gibt mir zumindest das Gefühl, dass ich nicht allein bin mit meiner Meinung.

Zitat
Die Möglichkeit einer Verbeamtung besteht.
Mach das nicht, es ist es nicht Wert!
Wieso sollte ich das nicht machen? Als Beamter an sich hätte ich doch auch viele Vorteile, oder?

Ich werde meinen SGL auf jeden Fall darauf ansprechen und mal schauen was er sagt. Ob es eine Möglichkeit gibt, dass ich höhergruppiert werde.

Organisator

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #22 am: 04.04.2024 08:03 »
Wieso sollte ich das nicht machen? Als Beamter an sich hätte ich doch auch viele Vorteile, oder?

Also das Einkommen wäre kein solcher Vorteil.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #23 am: 04.04.2024 08:05 »
Danke, das gibt mir zumindest das Gefühl, dass ich nicht allein bin mit meiner Meinung.

Zitat
Die Möglichkeit einer Verbeamtung besteht.
Mach das nicht, es ist es nicht Wert!
Wieso sollte ich das nicht machen? Als Beamter an sich hätte ich doch auch viele Vorteile, oder?
Welche, die da wären als gesuchte IT Fachkraft?
Kein DH/AG Wechsel so leicht möglich.
PKV mit ~38 Jahre (gehen mal davon aus, dass das so ca. dein Alter ist als FI mit 18 Jahren BE)
A7 als Einstiegssold
A9 Ende Gelände in frühestens 6 Jahren und ob du es erreichst haste nicht in der Hand.
Volle Pensionsanspüche werden nicht mehr erreicht (3/4 *71% von A9 dürfte es dann so ca. werden, plus deine jetzgen Rentenansprüche bis max 71% der A9)

Und das besondere Dienst- und Treueverhältnis, welches du eingehst.
Bei Rot über die Ampel und jemanden verletzten und du kannst entlassen werden. (übertrieben gesagt)

Aber mit Kinder kann man richtig Geld bekommen.

Demgegenüber: EG10 als Entgelt locker im öD möglich.
In der pW ebenfalls.
Wir haben FIler die EG12 bekommen.

Zitat
Ich werde meinen SGL auf jeden Fall darauf ansprechen und mal schauen was er sagt. Ob es eine Möglichkeit gibt, dass ich höhergruppiert werde.
Falsche Einstellung:
Es gibt eine Möglichkeit, dass du höhergruppiert und eine höher Stufe bezahlt bekommst.
Die Frage ist: Ob dein AG dich so wertschätzt und gewillt ist, dir dieses zu gewähren!

Pinky2024

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« Antwort #24 am: 04.04.2024 08:17 »
PKV mit ~38 Jahre (gehen mal davon aus, dass das so ca. dein Alter ist als FI mit 18 Jahren BE)
A7 als Einstiegssold
A9 Ende Gelände in frühestens 6 Jahren und ob du es erreichst haste nicht in der Hand.
Volle Pensionsanspüche werden nicht mehr erreicht (3/4 *71% von A9 dürfte es dann so ca. werden, plus deine jetzgen Rentenansprüche bis max 71% der A9)

Gut geschätzt, stimmt. Ich würde dann A7 bekommen? Das ist ja in jeder Stufe ein Witz.
Ich hätte halt an sich das "Mehr Netto", aufgrund dessen, dass Kranken-,Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht abezogen werden gerechnet. Und natürlich die Pension, aber wenn das dann auch wieder gemindert wird, ist es wirklich fraglich.

Wie gesagt spreche ich mit meinem SGL. Du hast Recht, es muss eine Möglichkeit geben. Wenn sich der Personaler quer stellt muss ich halt schauen was ich dann mache.

Faunus

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #25 am: 04.04.2024 09:01 »
Die "Logik" an der mir bekannten Diensstelle ist aber eben so
E9a = A9/A9z 2. QE mitlerer Dienst alx Max.
E9b = A9 3. QE gehobetener Dienst als Einstiegsamt.

Die "Verpeilung" dort ist eigentlich gar nicht auszuhalten.
Ich würde eher sagen, der Betrug ist eigentlich nicht auszuhalten.


Es hat nicht nur eine Grund, warum ich immer wieder eine Arbeitsrechtschutz empfehle.
So easy wie  das in Deinem Bundesland läuft, kannst Du in Bayern nur von träumen - außer aktuell bei der Verbeamtung. Alle unter 40-jährigen, die nicht bei 3 auf den Bäumen ist, werden verbeamtet, wenn sie wollen.
Was da an Beamtenmentalität heranwächst, kann sich jeder logisch denkende Mensch vorstellen.



Faunus

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #26 am: 04.04.2024 09:12 »
Sollte Dir was an der Stelle liegen:
1. Sofort in eine Gewerkschaft eintreten oder eine Rechtsschutzversicherung (beruflich) abschließen.
2. Tagebuch führen, was Du gemact hast.
3. Nach Ende der Probezeit (6 Monate?) einen Antrag auf die richtige Eingruppierung und Stufe stellen.
4. Da Nr. 3 keinen Erfolg haben wird: Eingruppierungsfeststellungsklage vor dem Arbeitsgericht mit Hilfe der Gewerkschaft / Versicherung.

Ausschlussfristen TV-L: 6 Monate, damit bekommst Du dann ggf. die richtige EG rückwirkend.

@ike hat den Weg eines TB des Landes Bayern  bereits geschildert.
Protokollierung der  Tätigkeiten und Anwalt der über die Arbeitsrechtschutz finanziert wird... wenn das einem Bay. Personaler widerfährt, geht es plöztlich ganz schnell.
Du hast Zeit, aber die rechtl. Situation zu bereinigen, ist immer nur 6 Monate rückwirkend möglich.
Eine Verbeamtung wirst Du dann aber vergessen können.

ike

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #27 am: 04.04.2024 09:15 »
Warum soll er eine Verbeamtung dann vergessen können?

Faunus

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #28 am: 04.04.2024 11:29 »
Deine Worte ;)

Erfahrungsgemäß interessiert es im Ö.D. Bayern einen AG einen Dreck, ob man abwandert.
Im Gegenteil: man ist froh, jeglichen Querulanten, der was anders (Geld) haben möchte, loszuwerden; dieser könnte ja die Kollegen aufhetzen, die dann vielleicht auch mehr fordern würden.

Ich befürchte, dass wir Pinky2024 nicht gerade motivieren, dort zu bleiben.
Als ITler, wie oben beschrieben, würde ich auch wirklich was anderes suchen oder gar ein anderes Bundesland.

Faunus

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« Antwort #29 am: 04.04.2024 11:37 »
Einen Anfänger mit Ausbildung in E7 einzustellen.... könnte ich sogar fast bei Bachelor mit z.B. unterirdischem Zeugnis ohne weiteres Leben.

Aber für jede gelernte Fachkraft mit Ausbildung bei den Berufsjahren

Ich habe nun mehr als 18 Jahre Berufserfahrung als Informatiker.

mit E7 zu bezahlen, ist nur noch lachhaft!