Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung
Organisator:
Eigentlich sollte man zunächst klären, ob tatsächlich Tätigkeiten überhalb E9a übertragen wurden. Ein Gedanke wäre auch, dass aufgrund der gefühlt fehlenden Bildungsvoraussetzung nur Tätigkeiten nach E9a übertragen wurden.
Erst wenn das geklärt ist, sollte man zu Maßnahmen wie einer Klage raten. Sollte die übertragene Tätigkeit einer E9a entsprechen wäre zunächst die Forderung nach einer höherwertigen Tätigkeit zweckmäßig.
MoinMoin:
Eigentlich sollte man zunächst fordern, dass man höherwertige Tätigkeiten als die der 9a übertragen bekommt, denn für diese sind keine Bildungsvoraussetzungen tariflich notwendig.
Denn im TV-L IT Bereich ist grundsätzlich bis EG13 keinerlei Bildungsvoraussetzung notwendig.
(Zumindest kenne ich keine IT Tätigkeiten, bei der dieses so wäre, außer bei extremen Spezialisten, wo man mit dem falschen Informatikstudium auch diese Bildungsvoraussetzung tariflich nicht hat)
Wenn dem AG allerdings diese Person als nicht geeignet für diese Tätigkeiten erscheint, dann soll er es auch so formulieren.
Und wenn man sich in der Probezeit als Person zu erkennen gibt, die diese Tätigkeiten nicht ausüben kann, dann kann man während der Probezeit einen Änderungsvertrag/Herabgruppierung machen.
Wenn man aber als Ag behauptet, dass man nicht mehr als 9a bekommen kann, dann stimmt das absolut nicht und man kann dem AG auf die Sprünge helfen, dass er sich korrekt äußert und korrekt verhält.
Pinky2024:
Vielen Dank nochmal für eure Antworten. Ja, es ist wirklich blöd, da mir die Stelle an sich gefällt. Aber so verarscht zu werden ist natürlich auch nicht leicht zu ignorieren.
@MoinMoin: Es ist auch so, dass mein Sachgebietsleiter mach einer höheren Gruppe, zumindest E10 gefragt hatte, ihm jedoch vom Personaler "erklärt" wurde, dass maximal E9a möglich sei.
Es ist definitiv so, dass ich alle anfallenden Aufgaben im Team bearbeiten können soll. Die anderen außer mir sind alles Beamte. Von einer Kollegin weiß ich, dass sie A9 Stufe 4 hat.
Andere sind noch höher, da auch schon länger im Amt. Und was noch am Heftigsten ist, dass außer mir keine gelernten/studierten Informatiker sind. Da stellt sich die Frage nach der Richtigkeit noch mehr.
Du hast geschrieben, die Stufe 5 zu fordern. In der höheren Gruppe oder in der aktuellen?
Die Möglichkeit einer Verbeamtung besteht.
ike:
Und bei der Verbeamtung (in drei Jahren?) fängst Du dann bei A7 an und hast weniger Netto als mit E9a.
Das ganze System stinkt!
MoinMoin:
--- Zitat von: ike am 03.04.2024 18:44 ---Und bei der Verbeamtung (in drei Jahren?) fängst Du dann bei A7 an und hast weniger Netto als mit E9a.
Das ganze System stinkt!
--- End quote ---
Das verstehe ich nicht, was stinkt da. Quereinstieg ist nicht Konzept des Beamtentums und "Sich-Verbeamten-Lassen" erst recht nicht.
Entweder es gibt hoheitliche Aufgaben, die von Beamten gemachte werden sollten, dann bildet man aus und läuft die Beamtenlaufbahn durch, oder nicht.
Das was "Stinkt" sind um operierte ungelernte beamte IT Dinge machen zulassen, obwohl es kein Beamtengedöns eigentlich ist.
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