Es geht hier nicht um die allgemeinen Auslandszuschläge, sondern um den erhöhten Auslandszuschlag (18,6%) als Kompensation für ausbleibende Rentenbeitragszahlungen des Ehepartners. Das ist zumindest im AA eine gesonderte Regelung und wird gezahlt wenn der Ehepartner mit im Ausland ist. Der EPZ wird bei uns zusätzlich zum Auslandszuschlag des Ehepartners gezahlt.
Ich habe die Berechnung korrigiert. Es sind Grundgehalt *0,186 = Ehepartnerzuschlag (EPZ)
Da ich selbst im Ausland bin kann ich es nur aus dem Blickwinkel "Im Ausland mit Ehepartner und Kinder und Beamter im AA" beschreiben.