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Erhöhte Auslandsdiensbezüge + 18%

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Rollo83:
Da dies alles noch gar nicht in ein Gesetz gegossen ist kann es KEINE klaren Zahlen geben.
Von der oberen Führung wird ja immer gerne viel erzählt und alles schmackhaft gemacht, verlassen würde ich mich erst darauf wenn dies auch wirklich schwarz auf weiss gedruckt ist.

Warzenharry:
@ Haushaltshilfe

Die Rechnung kann nicht sein: Bei einem Grundgehalt + FZ von insgesamt 4.812,09€ wären das ja nur 866€ Zuschlag.

Die aktuellen Tabellen https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_vi.html
sagen aber was anderes aus.

Zonenstufe 4 oder 8 für Littauen, je nach Einsatzort.

Was mir fehlt ist eine Erläuterung, welche Zuschläge gezahlt werden, wenn man zwar verheiratet ist und Kinder hat, diese aber nicht mitziehen.

Haushaltshilfe:
Es geht hier nicht um die allgemeinen Auslandszuschläge, sondern um den erhöhten Auslandszuschlag (18,6%) als Kompensation für ausbleibende Rentenbeitragszahlungen des Ehepartners. Das ist zumindest im AA eine gesonderte Regelung und wird gezahlt wenn der Ehepartner mit im Ausland ist. Der EPZ wird bei uns zusätzlich zum Auslandszuschlag des Ehepartners gezahlt.

Ich habe die Berechnung korrigiert. Es sind Grundgehalt *0,186 = Ehepartnerzuschlag (EPZ)

Da ich selbst im Ausland bin kann ich es nur aus dem Blickwinkel "Im Ausland mit Ehepartner und Kinder und Beamter im AA" beschreiben.

Haushaltshilfe:
Im Fall, dass Ehepartner und Kinder nicht mitziehen, gilt bei uns das Auslandstrennungsgeld.
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Trennungsgeld/_documents_ausland/atgv_leistungen_standard.html

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