Also das einzige Problem, bzw. der Fehler der gemacht wurde, ist doch, dass auf dem DSGVO Vermerk nicht Speicherung sondern Live Stand.
Etwas widersprüchlich finde ich die Aussage, dass mal gesagt wird, das im Vermerk keine Kamera steht und dann des im Vermerk nur Live Kamera drin steht.
Ich gehe davon aus, dass damit ein Kamera Piktogram gemeint ist.
Also das die Kameraüberwachung nicht deutlich genug gemacht wurde.
Ich denke im Rahmen einer Straftatermittlung, es ist schon ein Schaden entstanden, durchaus zulässig, allerdings übergriffig, da nicht befugt, vom Vorgesetzten.
Und was ist mit aufgestellter Falle gemeint?
Das der VG euch hinterher über seine Massnahme informiert ehrt ihn, wenn er es freiwillig machte.
Eure Empörung, dass ihr euch als Verdächtige fühlt, kann ich nicht wirklich nachvollziehen.
Denn natürlich ist jeder der in den Raum geht ein Verdächtigter, egal ob befugt oder unbefugt.
Und das auch ob gefilmt oder nicht gefilmt.
Denn natürlich muss man bei solchen Taten von einem Innentäter ausgehen, oder habt ihr Publikumsverkehr, der in den Raum auch ein und ausgehen kann?
Und welche Konsequenzen hat es jetzt für die gegeben, die unbefugt diesen Raum betreten haben?
Immer bitte bedenken, dass schon geklaut wurde!
Mein Fazit:
Der VG ist übergriffig gewesen, da er eigenständig ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat ohne befugt zu sein, dafür gibt es Profis, mit denen er solche Dinge hätte durchführen und klären können. Nennt sich Polizei.
Was sagt der DSGVO Beauftragte denn dazu, dass er es toleriert hat, dass eine unzureichende Ausschilderung für den Bereich geduldet wurde.
Was hätte es bei euch und euren Gefühlen geändert, wenn eine korrekte Ausschilderung klamheimlich gemacht worden wäre.
Wäre es euch lieber, der Chef hätte eine Rundmail geschickt, mit dem Hinweis, klauen lohnt nicht mehr, der Raum wird jetzt Videoüberwacht!