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Familienzuschlag bei Dienstunfähigkeit
Wasserkopp:
Hallo Zusammen,
erhält ein Bundesbeamter mit drei Kinder den Familienzuschlag für die Kinder auch wenn er dienstunfähig ist? Also Ruhegehalt + Familienzuschlag für die drei Kids (sofern diese berechtigt sind)?
Wasserkopp:
Zweite Frage:
Kann ich bei Dienstunfähigkeit in die Familienversicherung meiner Frau bzw. in die GKV wechseln, wenn ich eine entsprechende Anstellung finde?
flip:
--- Zitat von: Wasserkopp am 04.04.2024 06:17 ---erhält ein Bundesbeamter mit drei Kinder den Familienzuschlag für die Kinder auch wenn er dienstunfähig ist? Also Ruhegehalt + Familienzuschlag für die drei Kids (sofern diese berechtigt sind)?
--- End quote ---
ja.
--- Zitat von: Wasserkopp am 04.04.2024 07:39 ---Kann ich bei Dienstunfähigkeit in die Familienversicherung meiner Frau bzw. in die GKV wechseln, wenn ich eine entsprechende Anstellung finde?
--- End quote ---
nein. (Du bleibst Beamter. Aufpassen: Durch zusätzliches Einkommen könnte dein Ruhegehalt gekürzt werden.)
Saxum:
1) meines Erachtens nach: Ja, dieser greift auch bei Versorgungsempfänger*innen, wenn die Voraussetzungen für deren Gewährung erfüllt sind (https://www.bev.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Familie_Kindergeld_Merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=12)
2) Sofern in diesem Fall das Beamtenverhältnis nicht aufgegeben wird oder nicht auf die (Versorgungs-) Bezüge verzichtet wird und somit die Beihilfe entfiele: Nein.
Grundsätzlich ergibt sich aber möglicherweise ein "Wechselfenster", wenn man vorübergehend für mindestens nach mehr als einen Monat via unbezahlter Beurlaubung und dem anschließenden Entfall der Beihilfe sich in die Familienversicherung aufnehmen lässt. Jedoch ABER: Nach Reaktivieren der (Versorgungs-)Bezüge greift wieder die Versicherungsfreiheit für Beamt*innen und somit dann entweder die Rückkehr in die PKV oder die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Eine Alternative ist der Wechsel über den Schwerbehindertenstatus und deren Anzeige bei der Kasse innert drei Monaten nach erstmaliger Feststellung der Schwerbehinderung, sofern man nicht die Altersgrenze bei der jeweiligen Kasse schon überschritten hat (etwa TK z.B. bis 43). Dieser führt aber auch nur zur freiwilligen Versicherung.
Die freiwillige Versicherung in der GKV kann für Beamt*innen unter Umständen nicht "günstiger" sein, insbesondere wenn keine "pauschale Beihilfe" greift bzw. der Anspruch oder Fristen auf eine solche Umstellung verstrichen ist - sofern das die Intention hinter diesem Gedankenspiel war. Ein Rat meinerseits, wenn man das trotzdem tatsächlich versuchen möchte, auf jeden Fall die PKV nicht "komplett kündigen" sondern als Anwartschaft erstweilen ruhend stellen.
Eine Anstellung bzw. Nebentätigkeit während laufenden (Versorgungs-)Bezügen und Beihilfe löst keine Versicherungspflicht aus bzw. hebt nicht die Versicherungsfreiheit auf.
Wasserkopp:
Vielen Dank!
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