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Reform des Disziplinarrechts des Bundes

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DrStrange:
Es gibt eine interessante FAQ Seite zu dem Thema.

Dort steht zum Beispiel auch, dass das Entfernen aus dem Dienst durch VA bereits seit 15 Jahren in BaWü praktiziert wird. Das war mir neu.

Hat jemand eine Ahnung, ob es für die übrigen Länder Bestrebungen zur Angleichung an Bundesrecht gibt?

Vielleicht für den ein oder anderen interessant.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/bundesdisziplinargesetz/faq-reform-bundesdisziplinargesetz.html;jsessionid=CCB47AC0EF43B6BC98D5E676623F1932.live861

DrStrange:
"Sind die Beamten vor willkürlichen Behördenentscheidungen geschützt?

Ja. Widerspruch und Klage gegen eine Disziplinarverfügung haben aufschiebende Wirkung, so dass der Beamtenstatus bis zum rechtskräftigen Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unberührt bleibt. Die Entfernungsverfügung ist gerichtlich voll überprüfbar, die Disziplinarbehörden haben keine Beurteilungs- oder Ermessensspielräume. Die hohen rechtsstaatlichen Standards des Disziplinarverfahrens (Unschuldsvermutung, behördliche Beweislast, Gebot des rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens) werden durch die Reform nicht geändert. Die übergeordnete Disziplinarbehörde kann jederzeit korrigierend in das Disziplinarverfahren eingreifen und eine Entfernungsverfügung aufheben."

Imperator:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesdisziplinargesetz-2024-entlassung-aus-beamtenverhaeltnis-ohne-klage-welchen-rechtsschutz-habe-ich-als-beamter-in-222296.html

Einen entsprechenden Artikel dazu gibt es auch bereits schon bei Anwalt.de.
Ich habe nur die Befürchtung, dass künftige Entlassungen aufgrund politischer Ansichten deutlich vereinfacht werden. Meiner Meinung nach, nicht unbedingt demokratiefördernd.
Allerdings wird es natürlich auch einfacher, staatsfeindliche Links- oder Rechtsextreme aus dem Dienst zu entfernen.
Dennoch rieche ich ein wenig Willkür in der Sache.

lumer:
Disziplinarverfahren sind kein Vergnügen für irgendeine Dienststelle. Sie sind aufwändig und fehleranfällig, da staatsanwaltsähnlich ermittelt werden muss.

Wenn ich von meinem Bundesland auf den Bund schließen würde, würde ich bezweifeln, dass es – außerhalb des Bereichs der Polizei – viele formal ordnungsgemäß durchgeführte Verfahren gibt, die einem gerichtlichen Verfahren in allen Aspekten standhalten.

Oberamtsfuzzi:

--- Zitat von: lumer am 04.04.2024 10:55 ---Disziplinarverfahren sind kein Vergnügen für irgendeine Dienststelle. Sie sind aufwändig und fehleranfällig, da staatsanwaltsähnlich ermittelt werden muss.
--- End quote ---
"staatsanwaltsähnlich" ist alles andere als ein Qualitätsmerkmal. Staatsanwälte sind weisungsgebunden.


--- Zitat von: lumer am 04.04.2024 10:55 ---Wenn ich von meinem Bundesland auf den Bund schließen würde, würde ich bezweifeln, dass es – außerhalb des Bereichs der Polizei – viele formal ordnungsgemäß durchgeführte Verfahren gibt, die einem gerichtlichen Verfahren in allen Aspekten standhalten.
--- End quote ---
Dass ausgerechnet die Polizei in der Lage sein soll, besonders viele Disziplinarverfahren formal ordnungsgemäß durchzuführen, möchte ich doch arg bezweifeln.

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