Autor Thema: Inflationsprämie bei Kündigung  (Read 4726 times)

Nordkapp

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Inflationsprämie bei Kündigung
« am: 04.04.2024 10:41 »
Hallo zusammen,

ich habe gekündigt und werde zum 30.06. den Arbeitgeber Land Hessen verlassen.
Vermutlich werde ich also die erste Auszahlung im Mai von 1000€ noch erhalten. Theoretisch sollten mir dann 2000€ Inflationsausgleich durch die Lappen gehen, oder? Die Zahlung ist ja im Prinzip für die Vergangenheit gedacht - habe ich evtl. doch Anspruch auf die volle Prämie?

Vielen Dank
Nordkapp

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 8,024
Antw:Inflationsprämie bei Kündigung
« Antwort #1 am: 04.04.2024 10:56 »
In den anderen Länder wäre die Antwort : Nein.
kA wie die Regelung in H aussieht, denke aber nicht anders.

Q10

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Inflationsprämie bei Kündigung
« Antwort #2 am: 04.04.2024 13:08 »
Ich finde die Formulierungen recht eindeutig:

(1)   Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, erhalten eine Inflationsausgleichszahlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber mit dem Tabellenentgelt des Kalendermonats Mai 2024 ausgezahlt, wenn ihr Arbeits-, Ausbildungs-oder Praktikantenverhältnis am 15. März 2024 besteht und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Februar 2024 und dem 1. November 2024 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
(2)   Eine weitere Inflationsausgleichszahlung erhalten Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, mit dem Tabellenentgelt des Ka­lendermonats Juli 2024 ausgezahlt, wenn ihr Arbeits-, Ausbildungs-oder Prak­tikantenverhältnis am 1. Juli 2024 besteht und an mindestens einem Tag zwi­schen dem 1: Februar 2024 und dem 1. November 2024 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
(3)   Eine weitere Inflationsausgleichszahlung erhalten Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, mit dem Tabellenentgelt des Ka­lendermonats November 2024 ausgezahlt, wenn ihr Arbeits-, Ausbildungs­oder Praktikantenverhältnis am 1. November 2024 besteht und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Februar 2024 und dem 1. November 2024 An­spruch auf Entgelt bestanden hat.
Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-h/tv-h-inflationsausgleich.pdf

Von daher denke ich auch, dass du nur den einen Betrag bekommen wirst.