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Stufenvorweggewährung mit Garantiebetrag

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Uni1606:
Hallo,

ich benötige mal bitte eure Expertise.

Ich wurde 2021 von der E7/3 in die E9a hochgruppiert mit einer Stufenvorweggewährung der E9a/5.
Somit habe ich die E9/3 plus Garantiebetrag plus Stufenvorweggewährung (Differenz zwischen E9/3 und E9/5) erhalten. Nun bin ich in die E9/4 aufgestiegen mit folgendem Ergebnis. Der Garantiebetrag sowie die Stufenvorweggewährung vermindert sich um den Unterschiedsbetrag zwischen derE9/3 und E9/4.

Die Folgen sind das ich durch die doppelte Kürzung weniger Entgelt bekomme.

Ist das so richtig und somit wieder mal ein Sonderfall im TVL oder habe ich hier eine Möglichkeit diese Minderung zu korrigieren?

Mein Personalrat konnte mir nicht weiter helfen da für ihn schon die Auszahlung der Stufenvorweggewährung und der Garantiebetrag nicht klar waren. Sie waren der Meinung es müsste Verrechnet werden, da ich aber hier im Forum schon gelesen habe das die zwei Sachen unabhängig voneinander betrachtet werden sollte das soweit korrekt bezahlt worden sein.

Ich hoffe es findet sich ein Spezi der mir helfen kann.

cyrix42:
Moin,

Aus der E7/3 führte die Höhergruppierung in die E9a/2, wobei kein Garantiebetrag fällig war. Insofern ist deine Geschichte doch sehr verworren...

Uni1606:
Sorry... mein fehler ich meinte E7/5

Uni1606:
... in die E9/3

Capo:
Dein Garantierbetrag fällt bei Erreichen der neuen Stufe weg. Zu der Stufenvorweggewehrung kann ich nicht viel sagen da es auch immer eine Frage ist wie die Vereinbarung getroffen wurde. Scheinbar hattest du eine Stufenvorweggewährung über zwei Stufen. Wenn in deinen Vertag steht du bekommst die Stufe 5 müsstes du den Differenzbetrag zwischen Stufe 4 und 5 bekommen. Wenn drin steht bis zum nächsten Stufenaufstieg wäre er weg. Wenn es lapiedar heißt zwei Stufen müsstes du die Differenz nach 6 bekommen. Ohne genaue Angaben keine genaue Antwort. 

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