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Frage zu Elternzeit nach Geburt (BW)
Albeles:
Warum nicht einfach die Elternzeit von Anfang an im Anschluss an die Ferien nehmen? Dann sollte doch alles passen. Frau und Kind freuen sich und man selbst auch, dann bekommt man viel mit von den ersten Wochen. Und es ist ja fast egal wann es kommt.
Landesdiener:
Kommt drauf an ;D
Bei Lehrkräften dürfen die Ferien bei Elternzeit nicht ausgespart werden, § 41 Abs. 4 AzUVO. Die Frage stellt sich jedoch vermutlich gar nicht, da es Elterngeld nur für volle Lebensmonate gibt.
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