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KSchG nach Anerkennungsjahr mit TVPöD

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Johann:
Hi,

es gibt eine erneute Probezeit, wenn bspw. ein Sozialarbeiter, der nach dem Studium sein Anerkennungsjahr zur Erlangung der staatlichen Anerkennung bei einer Kommune gemacht hat und dort übernommen wird.
Aber greift das KSchG hier auch erst nach den 6 Monaten Probezeit?

Vielen Dank für Hinweise.

MaLa:
Sofern es die gleichen Tätigkeiten sind und du nahtlos (nahzu nahtlos) Übernommen wirst, ist eine erneute Probezeit nicht Möglich. Das KSchG gilt nahtlos weiter.

Man muss dem AG aber ja auch nicht mit der Nase drauf stoßen, spätestens bei einer Kündigungsschutzklage wird er es merken.

McOldie:
Das Anerkennungsjahr erfolgt im Rahmen eines Praktrikanten-Vertrages. Dieser Vertrag sieht im Gegensatz zum TVAöD-BBiG keine Übernahmeverpflichtung vor. Auch ist das Praktikantenverhältnis kein Arbeitsverhältnis. Insoweit bin ich der Auffassung, dass der Kündigungsschutz auch erst nach 6 Monaten greift
(Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.)

Gleiches gilt auch für die Probezeit, d.h. es gilt m.E. eine Probezeit.

Fragmon:

--- Zitat von: McOldie am 08.04.2024 13:08 ---Das Anerkennungsjahr erfolgt im Rahmen eines Praktrikanten-Vertrages. Dieser Vertrag sieht im Gegensatz zum TVAöD-BBiG keine Übernahmeverpflichtung vor. Auch ist das Praktikantenverhältnis kein Arbeitsverhältnis. Insoweit bin ich der Auffassung, dass der Kündigungsschutz auch erst nach 6 Monaten greift
(Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.)

Gleiches gilt auch für die Probezeit, d.h. es gilt m.E. eine Probezeit.

--- End quote ---

Die Sichtweise, dass nur Arbeitsverhältnisse zählen ist veraltet. Es zählen auch Zeiten einer vorherigen Berufsausbildung. Ob dies auch auf ein Vertragsverhältnis nach TVPöD durchschlägt lässt sich nicht sagen. Ich gehe aber davon aus, dass ein Arbeitsgericht hier ähnlich entscheiden könnte, da diese Praktikantenverträge zur Erlangung beruflicher Erfahrungen im Rahmen einer schulischen Ausbildung dienen.

orrgaaszm:

--- Zitat von: Johann am 08.04.2024 11:03 --- Hello Neighbor
Hi,

es gibt eine erneute Probezeit, wenn bspw. ein Sozialarbeiter, der nach dem Studium sein Anerkennungsjahr zur Erlangung der staatlichen Anerkennung bei einer Kommune gemacht hat und dort übernommen wird.
Aber greift das KSchG hier auch erst nach den 6 Monaten Probezeit?

Vielen Dank für Hinweise.

--- End quote ---
Sofern es die gleichen Tätigkeiten sind und du nahtlos (nahzu nahtlos) Übernommen wirst, ist eine erneute Probezeit nicht Möglich. Das KSchG gilt nahtlos weiter.

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