Autor Thema: Höhergruppierung EG 10 zu EG 13  (Read 2502 times)

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung EG 10 zu EG 13
« Antwort #15 am: 10.04.2024 10:59 »
Das ist irgendwie schräg.
Umsetzung - OK. Vertrag dafür ? Nunja, eigentlich reicht dein Einverständnis.
Nun zusätzlich "Einstellungsvertrag"? Warum solltest du den überhaupt unterschreiben, du hast bereits einen Arbeitsvertrag und mit der Umsetzung eine neue Tätigkeit vereinbart.
Dafür spricht auch die Überleitung der Urlaubstage.
Da der AV sich von unbefristet auf befristet ändert, muss da durchaus ein Änderungsvertrag gemacht werden.
Das scheinen die Personaler gerade noch rechtzeitig entdeckt haben.
Alternative wäre durchaus eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gewesen,
aber dann haben sie Lisa nach Ablauf ja noch weiter an der backe.

Zitat
Überstunden abbauen, vor einem Wechsel ist an sich auch nicht unüblich - was ich hingegen "grenzwertig" finde, ist die Aussage, dass es bei der neuen Stelle keine Zeiterfassung gibt.
ist doch bei WiMis so üblich, die schreiben halt selbst auf wann sie arbeiten  ;D

Faunus

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Antw:Höhergruppierung EG 10 zu EG 13
« Antwort #16 am: 10.04.2024 16:23 »
Das ist irgendwie schräg.
...
Überstunden abbauen, vor einem Wechsel ist an sich auch nicht unüblich - was ich hingegen "grenzwertig" finde, ist die Aussage, dass es bei der neuen Stelle keine Zeiterfassung gibt.

Richtig schräg wird es, wenn Du als Senior Scientist im unbefristeten Arbeitsverhältnis im wissenschaftl. Betrieb auf eine Zeiterfassung bestehst 8)

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung EG 10 zu EG 13
« Antwort #17 am: 10.04.2024 16:46 »
Das ist irgendwie schräg.
...
Überstunden abbauen, vor einem Wechsel ist an sich auch nicht unüblich - was ich hingegen "grenzwertig" finde, ist die Aussage, dass es bei der neuen Stelle keine Zeiterfassung gibt.

Richtig schräg wird es, wenn Du als Senior Scientist im unbefristeten Arbeitsverhältnis im wissenschaftl. Betrieb auf eine Zeiterfassung bestehst 8)
Nicht du, sondern der AG ist dank EUGH doch dazu verpflichtet eine Zeiterfassung zu verlangen.
Aber Excel reicht dafür, habe ich mir sagen lassen.

Aber ich schüttle heute noch den Kopf wenn ich an einige WiMi Kollegen denke, die sich ihre Bürozeiten tatsächlich aufgeschrieben haben......

Faunus

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Antw:Höhergruppierung EG 10 zu EG 13
« Antwort #18 am: 10.04.2024 18:08 »

Nicht du, sondern der AG ist dank EUGH doch dazu verpflichtet eine Zeiterfassung zu verlangen.
Aber Excel reicht dafür, habe ich mir sagen lassen.

Aber ich schüttle heute noch den Kopf wenn ich an einige WiMi Kollegen denke, die sich ihre Bürozeiten tatsächlich aufgeschrieben haben......
[/quote]

Natürlich muss der AN seinem AG  seine AZ nachweisen - andersrum dürfte es kaum funktionieren.
Der AG muss nur die Software dazu stellen, die "erfassen" kann. Ob das eine Excelmaske mit Makros programmiert ist oder ein überteuert eingekaufte Software... egal. Die Zeiterfassung muss funktionstüchtig  und auch für ungelernte Hilfskräfte bedienbar sein sein -> AG-Pflicht!
AN-Pflicht => tägliche und minutengenaue Erfassung seiner AZ.

Ich habe gute 25 Jahre "frei" gearbeitet und bin seit 10 Jahren auf auf eigenen "Wunsch" ins Zeiterfassungsprogramm eingestiegen. Es war anfänglich eine Umgewöhnung, aber ich möchte es nicht mehr missen! Bei mir ist alles transparent - und nach 10 h an einem Tag oder 48 h in der Woche bin ich raus!
Für die 2 h mehr lasse ich mir im Cafe mittags die Sonne auf den Bauch scheinen oder gehe sporteln und für 8 h gibts einen Wandertag oder ein verlängertes Wochenende.


MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung EG 10 zu EG 13
« Antwort #19 am: 10.04.2024 18:28 »
Tja, ich bin "leider" jetzt auch in einem Zeiterfassung gedöse gelandet.
Früher habe ich forschen können wann und wieviel ich Lust hatte, mal 50h mal 10h in der Woche
mal 7x 8 mal 3x0 und 4x6 wie es halt so passte.
jetzt ist die Welt dokumentierter und komplizierter.
macht die Forschung dadurch nicht einfacher oder besser.
Aber die ZA Urlaube sind dann halt immer offiziell.

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Antw:Höhergruppierung EG 10 zu EG 13
« Antwort #20 am: 11.04.2024 10:43 »
Bisher waren bei meinen AG immer Zeiterfassungen vorhanden. Wobei es einmal soweit war, dass Überstunden gewünscht waren, aber man vorher ausstechen sollte. Hab dann halt keine Überstunden gemacht und, als dann ein Gespräch hierzu stattfand, direkt darin gekündigt - erst mündlich, im Anschluss sofort schriftlich.

Kein AN sollte für Unternehmen arbeiten, welche die MA beschei**en. Ich finde Zeiterfassung einfach nur fair. Klar, ist damit nicht gesagt, dass der MA arbeitet, allerdings ist er im Dienst. Das Pensum sicherstellen, geschieht eh anderweitig. Nicht im Dienst heißt dann allerdings auch, KEINE Erreichbarkeit. Wenn ich nicht im Dienst bin, gehe ich nicht ans Tel, lese keine Mails oder Textnachrichten - fertig!
Insofern verstehe ich beim besten Willen das Argument der TE nicht, dass wegen fehlender Zeiterfassung die Überstunden abgebaut werden sollen. Abbauen, an sich - ja!