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Höhergruppierung EG 10 zu EG 13

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MoinMoin:

--- Zitat von: Schinkensandwich am 08.04.2024 22:01 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 08.04.2024 19:47 ---Eben!
Eine Höhergruppierung von der eg10 stufe 3 zur eg13 führt stufe 3.
Also lass die deppen reden und wenn du nicht stufe 3 bezahlt bekommst, dann klärt das ein Arbg in 5 min.

--- End quote ---

Wieder mal starke Worte von Dir MoinMoin - Personaler sind ja angeblich alles Deppen. Wenn es sich wirklich um eine Höhergruppierung handelt, dann hast Du natürlich Recht. Ich kann mir aber durchaus mehrere Gründe vorstellen, warum Stufe 1 korrekt sein kann. Nur weil das Lisa1991 schreibt, glaube ich noch lange nicht, dass es auch tatsächlich eine Höhergruppierung ist - nähere Details werden hier ja leider nicht genannt. Vielleicht endet der vorherige befristete Arbeitsvertrag und es handelt sich um eine andere Stelle im direkten Anschluss. Vielleicht war sie vorher Verwaltungsangestellte und wird nun als Wissenschaftliche Mitarbeiterin neu eingestellt.

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Klar, vielleicht hat sie auch den AG gewechselt, oder ist aus einem anderem Tarifsystem gekommen.
Wenn da jedoch Höhergruppierung steht und eine depperte Aussage, die ich so durchaus auch schon von Personalern gehört habe, steht, dann gehe ich zunächst von einer korrekten Sachverhaltsschilderung aus.
Und nein, nicht alle sind Deppen, aber rund 90% sind mit dem Tarifsystem überfordert.
Und dein letzter Satz ist ist mit Verlaub, deppert, denn auch wenn man vorher Pförtner war und dann Tätigkeiten als WiMi bekommt ist es eine HG.
Und selbst wenn es um eine andere Stelle im direktem Anschluss handelt, kann es eine HG sein.

Und natürlich ist es unfreundlich und überzogen, wenn ich dauernd von deppen spreche.
Aber nach über dreissig Jahre Erfahrung in mehreren Bundesländer und auf unterschiedlichsten Ebene, ist halt die Hutschnur gerissen.

Lisa1991:
Danke erst Mal für die Antworten. Ich wollte auch keinesfalls eine Diskussion auslösen.
Ich wechsle aus einer unbefristeten Verwaltungsposition in eine befristete Position als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Aber der Arbeitgeber ist wie gesagt derselbe, nur eine andere Abteilung.
Falls ich den Begriff der Höhergruppierung falsch benutzt habe, tut es mir leid. Habe keine Ahnung von der Materie, weshalb ich auch hier im Hilfe bitte.

MoinMoin:
Wenn es via Änderungsvertrag gemacht wird, dann ist es eine Höhergruppierung.

Wenn du regulär deinen Vertrag kündigst, er vollumfänglich abgegolten wird (also Urlaubstage auf 0, Gleitzeitkonto auf 0, Schlüssel abgegeben, also der "Laufzettel" für das Ausscheiden durchgeführt wird etc.) und dann einen neuen AV machst, so als ob du den AG gewechselt hättest, dann ist es eine Neueinstellung und kein Wechsel innerhalb des gleichen Arbeitgebers und du hast nur Anspruch auf Stufe 1.

Wenn letzteres nur halbherzig getrennt wird und du z.B. deinen Dienstausweis behältst .... dann ist diese Neueinstellung durchaus anfechtbar und es wäre eine Höhergruppierung.

E15TVL:
Na bloß gut dass Schinkensandwich doch noch einmal den Finger in die (richtige) Wunde gelegt hat...

FearOfTheDuck:

--- Zitat von: Lisa1991 am 09.04.2024 12:20 ---
 Ich wollte auch keinesfalls eine Diskussion auslösen.


--- End quote ---

Nein, dazu ist das Forum ja auch gedacht. Manchmal muss der Sachverhalt tatsächlich erst ergründet und auch dem Fragesteller bewusst gemacht werden. Du müsstest den Umstand deines Stellenwechsels nur genauer erläutern.

Insofern ziehe ich meinen letzten Einwurf zurück und bewundere Schinkensandwichs messerscharfes Bauchgefühl! ;)

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