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Dauer des Urlaubs

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Resthofidylle:
Hallo in die Runde,
ist es denn möglich, auch 4 Wochen Urlaub am Stück zu machen ? Welche Gründe des Arbeitgebers (Kommunal- Behörde) könnten dem entgegen stehen ?

MoinMoin:
keine ausser betriebliche Belange.
Denn eigentlich ist das genau das, was tariflich und gesetzlich gefordert wird.

ProfTii:
Ich habe mir von meinem ehem. Arbeitsrechtsprofessor mal sagen lassen, dass die Hürde für "betriebliche Belange" in einer öfftl. Verwaltung extrem hoch sind, da der AG im Zweifelsfall mit einem den Umständen entsprechend hohen zu erwartenden Schaden argumentieren müsste und der in einer öffentlichen Verwaltung kaum durch das Fernbleiben einer Einzelperson zu begründen sei. Das hat er damals damit begründet, dass es kaum Bereiche gibt, bei denen der Verwaltung ein tatsächlicher monetärer Schaden entsteht und von einer (entsprechend großen Verwaltung; >100 MA) verlangt werden kann, dass Vertretungsregelungen bestehen, die einen (falls überhaupt möglichen) Schaden vermeiden, da der Betrieb ebenso bei einem plötzlichen Krankheitsausfall nicht zum Erliegen kommen dürfte.

Wie steht ihr dazu?

Thomber:
Ich werde in 2024 wieder 4 Wochen Urlaub nehmen.   Ja, geht.
(Früher habe ich Ärger bekommen, wenn ich immer nur paar Tage genommen habe - denn das ist ja nicht so erholsam!)

BAT:

--- Zitat von: ProfTii am 09.04.2024 09:23 ---Ich habe mir von meinem ehem. Arbeitsrechtsprofessor mal sagen lassen, dass die Hürde für "betriebliche Belange" in einer öfftl. Verwaltung extrem hoch sind, da der AG im Zweifelsfall mit einem den Umständen entsprechend hohen zu erwartenden Schaden argumentieren müsste und der in einer öffentlichen Verwaltung kaum durch das Fernbleiben einer Einzelperson zu begründen sei. Das hat er damals damit begründet, dass es kaum Bereiche gibt, bei denen der Verwaltung ein tatsächlicher monetärer Schaden entsteht und von einer (entsprechend großen Verwaltung; >100 MA) verlangt werden kann, dass Vertretungsregelungen bestehen, die einen (falls überhaupt möglichen) Schaden vermeiden, da der Betrieb ebenso bei einem plötzlichen Krankheitsausfall nicht zum Erliegen kommen dürfte.

Wie steht ihr dazu?

--- End quote ---

Da wird er Recht haben, dass betriebliche Belange schwerlich im öD angebracht werden können. Womit er überhaupt nicht Recht hat, ist der Bezug auf monetäre Abwägungen.

Allerdings wird es ob der Personalnot durchaus schwieriger, Vertretungen zu haben bzw. Aufgaben vollumfänglich wahr zu nehmen. Ich habe nicht nur ein Verfahren wegen Amtshaftung am Popo...

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