Autor Thema: Sollte man in Deutschland Richter werden?  (Read 8490 times)

MisterS

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Antw:Sollte man in Deutschland Richter werden?
« Antwort #30 am: 10.04.2024 11:53 »
Über 100k Einstiegsgehalt funktioniert nur für die besten und auch nicht mit 40 Stunden pro Woche.

Und wer nochmal soll Richter werden? Ja genau, die Besten, und ne 40 Stundenwoche hast du beim Staat auch nicht.
Die ominösen Großkanzleien sind inzwischen btw. eher bei 140k.

Zitat
Ingenieure werden nicht besoldet und von daher gibts da - zumindest beim Bund - easy übertarifliche Möglichkeiten.

Interessant, dann gibts mich als verbeamteten Ingenieur also gar nicht.

Bastel

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Antw:Sollte man in Deutschland Richter werden?
« Antwort #31 am: 10.04.2024 13:15 »

Zitat
Ingenieure werden nicht besoldet und von daher gibts da - zumindest beim Bund - easy übertarifliche Möglichkeiten.

Interessant, dann gibts mich als verbeamteten Ingenieur also gar nicht.

Wir leben bestimmt in einer Matrix.

By the way: Ich würde auch niemanden empfehlen zum Staat zu gehen. Höchstens man will Lehrer werden… Oder eD mit 3+X Kindern.

Studienrat

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Antw:Sollte man in Deutschland Richter werden?
« Antwort #32 am: 10.04.2024 13:51 »

Zitat
Ingenieure werden nicht besoldet und von daher gibts da - zumindest beim Bund - easy übertarifliche Möglichkeiten.

Interessant, dann gibts mich als verbeamteten Ingenieur also gar nicht.

Wir leben bestimmt in einer Matrix.

By the way: Ich würde auch niemanden empfehlen zum Staat zu gehen. Höchstens man will Lehrer werden… Oder eD mit 3+X Kindern.

Vormittag recht, nachmittags frei;)

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Antw:Sollte man in Deutschland Richter werden?
« Antwort #33 am: 10.04.2024 14:56 »
Über 100k Einstiegsgehalt funktioniert nur für die besten und auch nicht mit 40 Stunden pro Woche.

Und wer nochmal soll Richter werden? Ja genau, die Besten, und ne 40 Stundenwoche hast du beim Staat auch nicht.
Die ominösen Großkanzleien sind inzwischen btw. eher bei 140k.

Zitat
Ingenieure werden nicht besoldet und von daher gibts da - zumindest beim Bund - easy übertarifliche Möglichkeiten.

Interessant, dann gibts mich als verbeamteten Ingenieur also gar nicht.

Also der Tarifvertrag bzw. die Arbeitszeitverordnung sieht nunmal sowas um die 40 Stunden vor. Warum sollte man sich nicht daran halten? Wenn man irgendwo in der Privatwirtschaft 50% mehr verdient und dafür auch 50% mehr Arbeitszeit hat, machts auch keinen Unterschied.
#
Ingenieurtätigkeiten sind selten hoheitlich, daher dürften Ingenieure typischerweise Angestellte sein. Und für die gibts dann halt die passenden Zulagen.

Finanzer

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Antw:Sollte man in Deutschland Richter werden?
« Antwort #34 am: 10.04.2024 15:00 »

Also der Tarifvertrag bzw. die Arbeitszeitverordnung sieht nunmal sowas um die 40 Stunden vor. Warum sollte man sich nicht daran halten? Wenn man irgendwo in der Privatwirtschaft 50% mehr verdient und dafür auch 50% mehr Arbeitszeit hat, machts auch keinen Unterschied.


Richterliche Freiheit. Gerade die Jungrichter kriegen ordentlich einen reingewürgt für das Privileg Richter sein zu dürfen. Wenn die nicht genügend Fälle erledigen wars das mit der guten Bewertung und der Chance jemals ans LG oder höher zu kommen.

Bastel

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Antw:Sollte man in Deutschland Richter werden?
« Antwort #35 am: 10.04.2024 15:23 »
Über 100k Einstiegsgehalt funktioniert nur für die besten und auch nicht mit 40 Stunden pro Woche.

Und wer nochmal soll Richter werden? Ja genau, die Besten, und ne 40 Stundenwoche hast du beim Staat auch nicht.
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Zitat
Ingenieure werden nicht besoldet und von daher gibts da - zumindest beim Bund - easy übertarifliche Möglichkeiten.

Interessant, dann gibts mich als verbeamteten Ingenieur also gar nicht.

Also der Tarifvertrag bzw. die Arbeitszeitverordnung sieht nunmal sowas um die 40 Stunden vor. Warum sollte man sich nicht daran halten? Wenn man irgendwo in der Privatwirtschaft 50% mehr verdient und dafür auch 50% mehr Arbeitszeit hat, machts auch keinen Unterschied.
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Ingenieurtätigkeiten sind selten hoheitlich, daher dürften Ingenieure typischerweise Angestellte sein. Und für die gibts dann halt die passenden Zulagen.

Und den gehobenen technischen Dienst gibt es zum Spaß?

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Antw:Sollte man in Deutschland Richter werden?
« Antwort #36 am: 10.04.2024 15:40 »

Also der Tarifvertrag bzw. die Arbeitszeitverordnung sieht nunmal sowas um die 40 Stunden vor. Warum sollte man sich nicht daran halten? Wenn man irgendwo in der Privatwirtschaft 50% mehr verdient und dafür auch 50% mehr Arbeitszeit hat, machts auch keinen Unterschied.


Richterliche Freiheit. Gerade die Jungrichter kriegen ordentlich einen reingewürgt für das Privileg Richter sein zu dürfen. Wenn die nicht genügend Fälle erledigen wars das mit der guten Bewertung und der Chance jemals ans LG oder höher zu kommen.

Wenn man sich ausbeuten lässt - Schuld eigen.

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Antw:Sollte man in Deutschland Richter werden?
« Antwort #37 am: 10.04.2024 15:41 »
Über 100k Einstiegsgehalt funktioniert nur für die besten und auch nicht mit 40 Stunden pro Woche.

Und wer nochmal soll Richter werden? Ja genau, die Besten, und ne 40 Stundenwoche hast du beim Staat auch nicht.
Die ominösen Großkanzleien sind inzwischen btw. eher bei 140k.

Zitat
Ingenieure werden nicht besoldet und von daher gibts da - zumindest beim Bund - easy übertarifliche Möglichkeiten.

Interessant, dann gibts mich als verbeamteten Ingenieur also gar nicht.

Also der Tarifvertrag bzw. die Arbeitszeitverordnung sieht nunmal sowas um die 40 Stunden vor. Warum sollte man sich nicht daran halten? Wenn man irgendwo in der Privatwirtschaft 50% mehr verdient und dafür auch 50% mehr Arbeitszeit hat, machts auch keinen Unterschied.
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Ingenieurtätigkeiten sind selten hoheitlich, daher dürften Ingenieure typischerweise Angestellte sein. Und für die gibts dann halt die passenden Zulagen.

Und den gehobenen technischen Dienst gibt es zum Spaß?

Ich lese aus deiner Frage heraus, dass du die Antwort schon kennst.

Casa

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Antw:Sollte man in Deutschland Richter werden?
« Antwort #38 am: 11.04.2024 15:13 »
Die Verdienstangaben für eine Fachkraft Bodenverkehrsdienst im Luftverkehr konnte ich nicht verifizieren.
Nach gehalt.de verdient das obere Quantil ab 3515 € brutto. Nach Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit ab 4.109 € brutto.
Der Medien liegt nach Entgeltatlas bei den 25-54-jährigen bei 3.407 € und bei den über 55-jährigen bei 3.668 €.
Dazu kommen wegen der ungünstigen Arbeitsbedingungen Feiertags-, Sonntags- und Nachtzuschläge als Nettozahlung.
Ich wüsste nun nicht, wie der Richter ohne Schichten oder bei vergleichbaren Arbeitsbedingungen schlechter abschneiden würde.


Voraussetzung ist eine Berufsausbildung, eine mind. 4-jährige Tätigkeit oder
wenn eine Person auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Umschulungsprüfung rechtfertigen
und eine 10-monatige Umschulung / Weiterbildung, § 2 BodVerkFKrv.


Berücksichtigen muss man hier auch, dass die Personen oft Führungsverantwortung haben und Flughäfen zu den besser zahlenden Unternehmen gehören. Weiterhin haben Richter Aufstiegsmöglichkeiten, die der Fachkraft nur mit weiterem Bildungsaufwand möglich sind.

Nicht zu vergessen ist die Pension, die ein Richter erhält. Zudem lebt ein Richter durchschittlich länger, als eine Person mit Berufsausbildung.
Über die Familienzuschläge und dass eine Fachkraft die Kinder von dem Verdienst ohne Zuschlag ernähren muss, reden wir lieber nicht.

Die Betrachtung ändert natürlich nichts daran, dass Richter amtsangemessen zu besolden sind.

Meine Idee ist immer noch, Reduzierung der Dienstaltersstufen unter Beibehaltung des durchschnittlichen Lebensarbeitszeitverdienstes und der Pensionshöhe. Damit steigt die Anfangsbesoldung und die Attraktivität des Berufs. Kostenfaktor: 0 €.


Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Freddy24

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Antw:Sollte man in Deutschland Richter werden?
« Antwort #39 am: 11.04.2024 17:36 »
@casa: Zunächst muss ich erneut darauf hinweisen, dass der Einwinker (Marshaller) ein besondere Bodenverkehrsfachkraft ist. Dementsprechend können nur die verfügbaren Gehaltsdaten für Marshaller herangezogen werden. Bitte gehe auf www.gehalt.de und dort in die alphabetische Liste der Berufe. Unter M findet sich der Marshaller. Für diesen werden folgende Angaben gemacht: 25 % verdienen bis 4630 €, 50 % durchschnittlich 5274 € und 25 % über 6008 €. Es ist also tatsächlich so, dass die meisten Einwinker soviel verdienen wie (einfache R1-) Richter. Das von mir gewählte Beispiel ist plakativ gewählt, um die fehlende Angemessenheit der Höhe der Richterbesoldung zu illustrieren.

Organisator

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Antw:Sollte man in Deutschland Richter werden?
« Antwort #40 am: 12.04.2024 09:57 »
Es ist also tatsächlich so, dass die meisten Einwinker soviel verdienen wie (einfache R1-) Richter. Das von mir gewählte Beispiel ist plakativ gewählt, um die fehlende Angemessenheit der Höhe der Richterbesoldung zu illustrieren.

Wieso sollte dieses Beispiel für die fehlende Angemessenheit der Höhe der Richterbesoldung dienen können?
Falls der Marschall mit seiner vermeintlich kurzen Ausbildung zu viel verdienen sollte - dann wähle doch einfach eine angelernte Pflegefachkraft. Dann stimmt auch die Einkommensdifferenz. (Äpfel und Birnen...)

IndependentJoke

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Antw:Sollte man in Deutschland Richter werden?
« Antwort #41 am: 14.04.2024 22:21 »
Vielleicht ist Folgendes für jemanden von Interesse:

Meine bessere Hälfte (im weiteren Verlauf als „bH“ abgekürzt) hat Jura studiert und sich beim zweiten Juristischen Staatsexamen unter den besten 1 % platziert. Seit Beginn des Jura-Studiums wollte meine bH Richter werden - eigentlich bestand das Ziel bereits seit dem Abitur. Mit oben genanntem Abschluss war dies ohne größere Probleme möglich.

Wir empfinden die Umstände wie folgt:

1.   Um Richter zu sein, muss auch die Station der Staatsanwaltschaft durchlaufen werden (zumindest ist dies in unserem Bundesland so). Meine bH war zunächst ein paar Jahre Richter und dann Staatsanwalt (im Anschluss seitdem wieder Richter). Im weiteren Verlauf kommt man teilweise ebenfalls wieder zur Staatsanwaltschaft (so funktioniert das Beförderungssystem der Justiz). Insbesondere die zwingende Station der Staatsanwaltschaft ist der ABSOLUTE HORROR. Jeder, der diesen Beruf nicht einschätzen kann, weil er ihn nur durch Hörensagen kennt, dem möchte ich versichern, dass die Arbeitsbedingungen (zumindest die meiner bH in deren Behörde) katastrophal sind. Meine Aufgabe als Partner war regelmäßige Seelsorge, weil meine bH (und meine bH ist ein effizienter und belastbarer Mensch - im Volksmund würde man „Macher“ sagen) immer wieder an die körperliche und geistige Belastungsgrenze geraten ist. Jetzt war das nicht nur bei meiner bH so - ungelogen jeder in dieser Behörde war regelmäßig dermaßen überlastet, dass auf der Arbeit tatsächlich Tränen geflossen sind (bei erwachsenen Menschen). Jedem, dem das nicht klar ist, sei zudem gesagt: Wenn alle (!) Arbeitskollegen am absoluten Limit arbeiten, dann zeigt auch niemand mehr nur noch seine guten Seiten, weil er das schlichtweg nicht mehr kann (hier sei niemandem ein Vorwurf gemacht). Die Leute brennen sehenden Auges aus. Ich selbst (und auch andere Lebenspartner, die versuchen, den Partner davon zu überzeugen, auf die Bremse zu treten) sind hier machtlos, weil von Seiten der Arbeit hoher psychischer Druck aufgebaut wird (mit Namen offen gelegte Statistiken in oft stattfindenden Teamrunden, in denen man - direkt oder indirekt - an den Pranger gestellt wird, wenn man nicht ausreichend liefert; in der Behörde bekannte und mit Zahlen belegbare Arbeitsbelastung von deutlich (!) über 100 % - eine Person muss für ca. 1,4 bis 2 Personen arbeiten angesichts der Auslastung und Unterbesetzung; zahlreiche andere Faktoren). Da die Staatsanwälte keine Zeiterfassung haben (weil man die zeitliche Regelung wie bei den Richtern - also zeitlich unabhängig - wertet), wird hier Montag bis Freitag 10 bis 15 Stunden am Tag gearbeitet (und auch regelmäßig an Wochenenden). Ich selbst war erschüttert, dass derartige Bedingungen in Deutschland rechtlich möglich sind (und gerade die Justiz müsste doch mit gutem Beispiel voran gehen – aber die Realität ist anders). Natürlich könnte man sich theoretisch etwas zurücknehmen - aber das geht dann auf die Schultern der anderen Kollegen in den klein gehaltenen Abteilungen, wo jeder jeden kennt (denn erledigt müssen dringliche Haftsachen etc. natürlich schon - sonst bricht das Rechtssystem tatsächlich dahingehend zusammen, dass die „bösen Jungs“ halt weiterhin frei rumlaufen oder wieder freigelassen werden müssen – wer das mit seinem Gewissen ohne Probleme vereinbaren kann, ist für die Justiz nicht so gut geeignet). Jeder, der hier glaubt, er könne sich diesem Arbeitswahn entziehen, den möge ich zumindest bitten, sich mal wirklich in diese Situation hineinzudenken und den Folgen, mit denen er sich konfrontiert sieht, wenn die Karriere in Frage gestellt wird, die Kollegen darunter leiden würden (zum Teil auch stark verstimmt sind), Kriminalität zunimmt (die Fälle meiner bH waren im größten Radiosender unseres Bundeslandes regelmäßig zu hören) und zahlreiche weitere Drucksituationen seitens der Führung aufgebaut werden. Ich selbst war, bin und werde immer geschockt sein, wie Juristen (Menschen) hier so verheizt werden. Ironischerweise (und angesichts des aufgebauten Drucks auch irgendwie verständlicherweise) traut sich kein Jurist innerhalb der Justiz, dagegen zu klagen. Und ich nenne hier absichtlich nur die Spitze des Eisbergs. Jeder Journalist, der das hier liest, darf sich herzlich gerne bei mir melden.

2.   Der Beruf des Richters selbst ist abwechslungsreich. Es wird von Richtern erwartet, dass diese (zumindest in den „ersten“ 25 bis 30 Jahren) stetig ihr Rechtsgebiet wechseln und ca. alle 3 bis 5 Jahre verschiedene Stationen durchlaufen. Im Hinblick auf eine gewisse Routine, die man bei der Arbeit ja auch mal schätzen kann, ist dies eher mäßig gut. Wer das gut findet, der hat hier natürlich immer mal wieder neue Herausforderungen. Je nach Station warten wirkliche Aktenberge (Zimmer, die mit mannshohen Aktenstapeln überfüllt sind, weil man dank Unterbesetzung nicht mehr hinterherkommt), die mal schneller oder langsamer abarbeitbar sind oder auch Gebiete, in denen „es läuft“. Wenn man sich gut angestellt UND (bitte nicht überlesen) Glück hatte, schafft man es im Laufe der Zeit (nach ca. 15 bis 20 Jahren) als Richter ans OLG oder als Vorsitzender ans LG (diese beiden Stellen wären dann R2 – für den absoluten Löwenanteil der Juristen ist hier dann Schluss). Hier sind es teilweise zwar weniger Aktenberge, allerdings können recht komplexe Fälle auftreten, die auch bei effizienter Verhandlungsführung sehr lange andauern können. Ich höre jetzt vor meinem inneren Ohr ein paar Personen, die sagen, dass dies bestimmt auch an der Faulheit der Richter liegt. Natürlich gibt es auch in der Justiz - wie überall - schwarze Schafe. Ich selbst kann allerdings berichten, dass die absolute Mehrheit wirklich sehr gute Arbeit leisten und sich bemühen (aber oftmals frustriert sind). Zudem hat man als Richter die Möglichkeit (wenn man alteingesessen ist und ein dickes Fell hat), sich seine Zeit frei einzuteilen (aber dies ist beim Großteil nicht die gelebte Praxis).

3.   Die Bezahlung muss bitte - damit das auch fair ist - im Kontext des Juristen-Kreises (mit gutem Abschluss) betrachtet werden. Und hier ist die Bezahlung als eher gering bis mäßig einzuordnen - so fair muss man sein. Diese Aussage kann man mir dahingehend glauben, weil wir in unserem Bekanntenkreis zahlreiche Juristen haben. Die Mehrheit der Großkanzleien zahlen aktuell Einstiegsgehälter (!) von ca. 150k (ich kenne keine einzige seriöse, wirklich als solche bezeichnete Großkanzlei, welche aktuell unter 120k Einstiegsgehalt für Juristen mit gutem Abschluss zahlt). Jetzt wollen Großkanzleien eben genau jene Juristen, wie sie auch die Justiz möchte - nämlich die guten Absolventen. Schaut man sich den Nettogehalts-Unterschied an, dann liegen hier Welten dazwischen. Wenn gleichzeitig die Arbeitsbelastung bei der Staatsanwaltschaft betrachtet wird, dann reden wir über vergleichbare Arbeitsbedingungen bei teilweise weniger als halbem Nettogehalt. Als Richter ist man bemessen an der Arbeitszeit eher bessergestellt als der Staatsanwalt (weil die Arbeitszeit bei diesen ca. 40 bis 50 Stunden in der Woche beträgt - bei manchen Altrichtern eher 35 bis 45 Stunden). Aber da der Richter wie der Staatsanwalt beide R1 (und somit das Gleiche) verdienen, ist das Gehalt immer noch weniger als die Hälfte im Vergleich zur Großkanzlei. Was man selbstverständlich nicht unterschlagen darf, ist die Tatsache, dass Großkanzleien überproportional gut bezahlen. Aber in der Industrie (bspw. einem größeren Unternehmen) gibt es oftmals sehr gute Arbeitszeiten (35 Stunden sind keine Seltenheit) für die guten Juristen bei 6-stelligen Gehältern. Natürlich ist in der Industrie auch nicht alles Gold, was glänzt. Aber oftmals hat man mehr Zeit zum Leben und deutlich mehr Geld für eben jenes. Bemessen am Durchschnittseinkommen der jeweiligen Bevölkerung liegt Deutschland im EU-Vergleich auf dem letzten Platz bei der Bezahlung seiner Richter – das sagt doch eigentlich alles (Quelle siehe Seite 80 des nachfolgenden EU-Berichts: https://rm.coe.int/cepej-report-2020-22-e-web/1680a86279).

4.   Wenn ich die Arbeitsbedingungen meiner bH mit meinen vergleiche (verbeamteter Ingenieur als RD), dann liegen hier ebenfalls Welten dazwischen. Ich fühle mich von meinem Arbeitgeber wertgeschätzt und habe eine gesunde Balance zwischen Arbeit und Leben - auch wenn ich ebenfalls fleißig bin und versuche, dem System einen guten Teil beizutragen. Zwar verdienen einige Ingenieurs-Kollegen (mit vergleichbarem Abschluss) in der Wirtschaft spürbar besser als ich (bei vergleichbarer Altersabsicherung), aber ich hoffe, dass diese Kluft in der Zukunft aus prozentualer Sicht nicht weiter auseinander geht (denn dies ist demotivierend) – in den letzten Jahren ist man zunehmend ins Hintertreffen geraten. Dieser Trend ist frustrierend, insbesondere weil man nicht weiß, wie sich dies weiterentwickelt.


Abschließend kann ich sagen: Meine bH ist Überzeugungstäter und deshalb wurde die Entscheidung, Richter zu sein, nicht bereut und meine bH brennt für den Richterberuf. Die Bezahlung muss unbedingt besser werden, denn dies ist für meine bH spürbar frustrierend (viele Freunde mit schlechterem Abschluss verdienen ca. 1,3 bis 2,5 mal so viel netto und haben weniger Stress). Da hilft es auch nicht, dass sie den Job gerne macht. Ich halte es für ein sogenanntes „Vorzeigeland“ auch für okay, wenn wir bei der Bezahlung (bemessen am jeweiligen Durchschnittseinkommen) im EU-Vergleich nicht mehr auf dem letzten (!) Platz liegen, sondern mindestens im Mittelfeld. Gleichzeitig muss die Arbeitsbelastung deutlich niedriger werden, damit ein Viertel der Belegschaft nicht sehenden Auges in die Berufsunfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Beschwerden zusteuert.

Ich selbst (da kein Überzeugungstäter) kann nur absolut davon abraten, in die Justiz als Staatsanwalt oder Richter zu gehen! ! ! Jedem Juristen, der hier wirklich unentschlossen und kein Überzeugungstäter ist, rate ich dazu, ganz genau die Möglichkeiten in der Wirtschaft zu betrachten und sich für das Leben (bei gleichzeitig oftmals besserem Gehalt) zu entscheiden. Jedem, der denkt, dass sich bei der Bezahlung der Richter bestimmt mal was ändern wird, sei gesagt, dass der Richterbund seit über einem Jahrzehnt auf die schlechten Umstände hinweist und selbst das Bundesverfassungsgericht die Versäumnisse sieht. Selbst die EU hat Deutschland für die deutlich zu niedrige Bezahlung der Richter bereits zweimal (2022 und 2023) ermahnt. Nur passiert ist nichts und der Hoffnung weicht in vielen Fällen verständlicherweise immer mehr der Frust mit all den damit verbundenen unerwünschten Folgen (Demotivation, Krankheit, Unzufriedenheit, etc.).

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Antw:Sollte man in Deutschland Richter werden?
« Antwort #42 am: 14.04.2024 22:38 »
Wer mit den Gehältern und der Berufsperspektive nicht zufrieden ist, darf diese natürlich kritisieren. Hätte sich aber - zumal als Spitzenjurist - auch vorher informieren und anders entscheiden können. Außerdem steht der Weg nach draußen immer offen.

Ungeachtet dessen hat eine Kollegin, die vor wenigen Jahren  aus der Staatsanwaltschaft als Referentin zu uns gewechselt, die Arbeitsbedingungen als ähnliches desolat skizziert, wie hier dargestellt.

Freddy24

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Antw:Sollte man in Deutschland Richter werden?
« Antwort #43 am: 14.04.2024 23:47 »
@IndependentJoke: Vielen Dank für die absolut authentischen Schilderungen. Den Staatsdienst sollte man den Unqualifizierten überlassen, bis die Finanzminister zur Besinnung kommen.

Studienrat

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Antw:Sollte man in Deutschland Richter werden?
« Antwort #44 am: 15.04.2024 06:31 »
Wer mit den Gehältern und der Berufsperspektive nicht zufrieden ist, darf diese natürlich kritisieren. Hätte sich aber - zumal als Spitzenjurist - auch vorher informieren und anders entscheiden können. Außerdem steht der Weg nach draußen immer offen.

Ungeachtet dessen hat eine Kollegin, die vor wenigen Jahren  aus der Staatsanwaltschaft als Referentin zu uns gewechselt, die Arbeitsbedingungen als ähnliches desolat skizziert, wie hier dargestellt.

Danke für deine schon millionen Male gelesenen Standardsätze.
Eine absolute Bereicherung!