Autor Thema: Eingruppierung nach Weiterbildung  (Read 2336 times)

Elisabethlisi

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Eingruppierung nach Weiterbildung
« am: 09.04.2024 19:21 »
Hallo!🙋‍♀️
Ich bin derzeit als Kinderpflegerin in S4, Stufe 4 angestellt. Ich habe zwischenzeitlich Soziale Arbeit studiert und nun eine Bewerbung im Landratsamt für eine Stelle, die mit S14 ausgeschrieben ist. Ich würde dort wieder in Stufe 1 anfangen, da Erfahrungsstufen anscheinend mit neuem Abschluss von vorne beginnen?! Damit hätte ich weniger Gehalt als jetzt. Könnt ihr mir sagen, ob das ein gängiges Vorgehen ist oder mir Tipps geben, wie ich so verhandeln kann, dass sich meine Situation nicht verschlechtert? Danke ♥️

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung nach Weiterbildung
« Antwort #1 am: 09.04.2024 19:34 »
Du kannst dir förderliche Zeiten anerkennen lassen und so deine alte Stufe oder zumindest mehr als Stufe 1 bezahlt bekommen.
Das muss allerdings der AG wollen, du musst es fordern und quasi die einzige geeignete Bewerberin sein.

Elisabethlisi

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Antw:Eingruppierung nach Weiterbildung
« Antwort #2 am: 09.04.2024 19:38 »
Danke dir! Ist das ein bestimmter formeller Antrag? Hat jemand Erfahrungen, wie gut oder schlecht das funktioniert?

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung nach Weiterbildung
« Antwort #3 am: 09.04.2024 19:50 »
Danke dir! Ist das ein bestimmter formeller Antrag? Hat jemand Erfahrungen, wie gut oder schlecht das funktioniert?
Nein, man fordert es im Vorstellungsgespräch, klärt das vor Unterschrift und unterschreibt nur einen AV in dem das Gewünschte drin steht.
Klappt in der Regel immer in den letzten Jahren in meinem Umfeld, wenn die Person gewollt wird.

Elisabethlisi

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Antw:Eingruppierung nach Weiterbildung
« Antwort #4 am: 09.04.2024 20:06 »
Danke! Dann werde ich das auf jeden Fall versuchen!