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Abmahnung nach Überlastungsanzeige
xmanni:
Guten Abend.
Ich arbeite im Rathaus einer kleinen Kommune mit etwa 20 Mitarbeitern.
Im November letzten Jahres habe ich eine Überlastungsanzeige gestellt und etwa 2 Monate später hatte ich noch einen Vermerk verfasst, dass meine momentanen Aufgaben nicht in meine Arbeitszeit passen (habe aus Krankheitsgründen auf 32 Stunden / 5 Tage).
Nun bekam mein Fachbereich nach etwa einem Jahr (nach Einstellung eines neuen FB-Leiters, der nun auch wieder den AG gewechselt hat) eine Aufgabenbeschreibung. Da ich etwa 75 % der mir auferlegten Aufgaben noch nie erledigen musste, fehlt mir einfach das Fachwissen, welches ich mir aneignen sollte (eine Einarbeitung ist nicht erfolgt).
Nun soll ich eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung erhalten.
Die Arbeitsverweigerung besteht daraus, dass ich eine in meiner Stellenbeschreibung genannte Aufgabe nicht erledigen will welches ich auch unserem AV und dem BM mitgeteilt hatte. In einem persönlichen Gespräch machte ich Vorschläge, wie die Aufgaben von Aushilfen bewältigt werden könnten (die Aushilfen haben 40 Jahre Erfahrung im ÖD).
Dies wurde aber ignoriert, genau wie meine Überlastungsanzeige und der anschließende Vermerk.
Ist diese Abmahnung rechtens?
Danke und liebe Grüße
Tagelöhner:
Ich würde auf Anhieb meinen ja, da Du einer dir sogar schriftlich übertragenen Aufgabe nachweislich nicht nachkommst, deren Erledigung Du dem Arbeitgeber aber arbeitsvertraglich schuldest und versuchst die Arbeit auf andere Kollegen abzuwälzen.
Du hättest zusammen mit der Überlastungsanzeige Deinem Arbeitgeber mitteilen sollen, welche Aufgaben Du priorisiert bearbeiten sollst, da Du im Rahmen deiner arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitszeit und unter Ausschöpfung deiner geistigen und körperlichen Kräfte nicht dazu in der Lage bist, allen Aufgaben gleichermaßen nachzukommen.
Auch sonst wäre es sicherlich hilfreich, wenn Du alle auftretenden Probleme, die auch aus der mangelhaften Einarbeitung resultieren, direkt an deine Vorgesetzten weiterleitest und zumindest vordergründig versuchst, diese konstruktiv zu lösen.
xmanni:
Danke für die Antwort.
Ist es denn nicht so, dass die Abmahnung nach einer Überlastungsanzeige ins Leere laufen würde?
Der Arbeitgeber ist doch gesetzlich verpflichtet, auf eine Überlastungsanzeige zu reagieren?
Danke und Gruß
MoinMoin:
Macht er doch, in dem er dir andere Tätigkeiten zuweist und du es aber ablehnst diese auszuüben, obwohl die Übertragung mutmaßlich durch seine Weisungsbefugnis gedeckt ist.
In welchem Gesetz ist den es geregelt, dass er (anders) reagieren muss?
xmanni:
Macht er doch, in dem er dir andere Tätigkeiten zuweist und du es aber ablehnst diese auszuüben, obwohl die Übertragung mutmaßlich durch seine Weisungsbefugnis gedeckt ist.
Ja, aber er überträgt mir Mehrarbeit.
Oder sehe ich das komplett falsch?
Danke und Gruß
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